Bei Straftaten keine Gemeinnützigkeit
Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus
In der Praxis würden identische Anträge auf Gemeinnützigkeit von den Finanzämtern unterschiedlicher Länder signifikant unterschiedlich beurteilt
Vereine, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu Rechtsbrüchen aufrufen oder Rechtsbrüche nachträglich zu rechtfertigen versuchen, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion "grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen". In einem Antrag (19/1985) fordert die FDP-Fraktion die Deutsche Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Vertreter des Bundes in der "Runde Referatsleiter Abgabenordnung" auf eine einheitliche Rechtsauslegung hinarbeiten soll. Denn in der Praxis würden identische Anträge auf Gemeinnützigkeit von den Finanzämtern unterschiedlicher Länder signifikant unterschiedlich beurteilt.
Hintergrund des Antrags ist das Verhalten der sogenannten Tierrechtsorganisation "PETA", deren Kampagne "Holocaust auf Ihrem Teller" nach Ansicht der FDP-Fraktion das Leid von Millionen Opfern des mörderischen nationalsozialistischen Unrechtsregimes und der Shoa relativiert, indem eine Verbindung zwischen dem Schrecken des Nationalsozialismus und dem Verzehr von Fleischprodukten hergestellt werde. Verschiedene Gerichte hätten Teile der PETA-Kampagne verboten. Nach Angaben der FDP legitimieren führende Repräsentanten und Angestellte von PETA Gesetzesbrüche wie Stalleinbrüche.
Grundsätzlich bekennt sich die FDP-Fraktion zum Engagement Tausender Verbände und Vereine in allen Bereichen, die unter bestimmten Bedingungen als gemeinnützig anerkannt werden könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).