Bürokratische Finanzinformationen


Bürokratie durch die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIlP-Verordnung)
In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen



Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter ("Key Information Documents" - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/1809) nach den Kosten für die deutsche Finanzwirtschaft und will von der Bundesregierung erfahren, welche konkreten Vorteile durch die Basisinformationsblätter entstanden sind. Die Pflicht zur Erstellung dieser Informationsblätter geht auf die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("Packed Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) zurück.

Die FDP-Fraktion will erfahren, welche konkreten Vorteile durch die PRIIP-Verordnung entstanden sind und wie sich die Transparenz im Vergleich zu den bereits bestehenden Informationsblättern des Wertpapierhandelsgesetzes verbessert hat. Außerdem wird die Regierung gefragt, ob bei einzelnen Anlageformen wie Hebelprodukten mit kurzer Laufzeit bei Wertentwicklungs-Szenarien Renditen von bis zu 1.000 Prozent auszuweisen sind. Zum Fragenkatalog gehört auch eine angebliche Verpflichtung der Finanzinstitute zur Herausgabe von zwei Informationsblättern für dasselbe Produkt, die jeweils unterschiedliche Produktkosten ausweisen. Weiter will die FDP-Fraktion wissen, ob einzelne Banken und Finanzdienstleister ihr Geschäft aufgrund der gestiegenen administrativen Anforderungen durch die PRIIP-Verordnung einstellen mussten.

Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Eine der größten regulatorischen Veränderungen stellt die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (hiernach PRIIP-Verordnung) dar.

Die Verordnung sieht vor, dass Kleinanleger für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (im Englischen: Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – „PRIIPs“), einheitliche Basisinformationsblätter (im Englischen: Key Information Documents – „KIDs“) zur Verfügung gestellt bekommen. Die KIDs sind immer zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde auf das betreffende Produkt aufmerksam gemacht wird bzw. ihm die Möglichkeit zum Erwerb eröffnet wird.

Die KIDs müssen auf maximal drei Seiten unter anderem Informationen zu den Anlagerisiken, Wertentwicklungs-Szenarien und der Kostenstruktur so darstellen, dass diese zwischen verschieden Produkten vergleichbar sind. Die Bereitstellung dieser KIDs ist seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen