Pressefreiheit nach Netzpolitik.org-Affäre
Linke: Netzpolitik.org-Verfahren stelle "einen Angriff auf die Pressefreiheit dar" und könne dazu führen, sowohl Journalisten als auch Hinweisgeber einzuschüchtern
Linken-Fraktion schlägt vor, das Weisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt (GBA) aufzuheben
(07.10.15) - Die Fraktion Die Linke will als Konsequenz aus der Netzpolitik.org-Affäre die Pressefreiheit stärken, Hinweisgeber besser schützen und die Unabhängigkeit der Generalbundesanwaltschaft sichern. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (18/5839) hervor. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs wegen Landesverrats eingeleitet. Auslöser für die Anzeigen, die "gegen unbekannt" gestellt worden waren, waren Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Haushaltsplänen des BfV.
Das Verfahren stelle "einen Angriff auf die Pressefreiheit dar" und könne dazu führen, sowohl Journalisten als auch Hinweisgeber einzuschüchtern, schreiben die Linken-Abgeordneten. In dem Antrag fordern sie, dass daher Straftatbestände wie zum Beispiel Landesverrat nicht mehr auf Personen angewandt werden sollen, die als geheim eingestufte Dokumente lediglich veröffentlichen. Zudem sollen Hinweisgeber besser vor straf- oder auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.
Zudem schlägt die Linken-Fraktion vor, das Weisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt (GBA) aufzuheben. Der GBA solle in seiner Unabhängigkeit Richtern gleichgestellt werden. Dazu gehöre auch, den GBA nicht mehr als politischen Beamten zu deklarieren. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass im Fall Netzpolitik.org die Möglichkeit der "politischen Einflussnahme" auf den GBA zwar "grundrechtsfreundlich" motiviert gewesen sein mag. Das müsse aber nicht immer der Fall sein. Die Unabhängigkeit der Justiz, auch der Staatsanwaltschaften, sei daher "ein Gebot des Rechtsstaats, da sonst die Gefahr der Beeinflussung der Regierung bei unliebsamen Verfahren bestünde", heißt es in dem Antrag.
Weitere Fragen zur Netzpolitik.org-Affäre
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat weitere Fragen rund um die eingestellten Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org. In einer Kleinen Anfrage (18/5963) erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welcher Form wer in der Bundesregierung wann und wie über Einzelheiten der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unbekannt und das daraus hervorgehende Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten informiert wurde. Zudem interessieren sich die Fragesteller dafür, ob der Blog Netzpolitik.org bereits vor der ersten Veröffentlichung der beanstandeten Dokumente im Fokus der deutschen Nachrichtendienste stand.
In ihrer Anfrage verweisen die Grünen auf eine vorherige Antwort der Bundesregierung (18/5859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (18/5739) zum selben Thema. "Leider waren viele Antworten ausweichend und werfen daher zahlreiche neue Fragen auf", begründen die Fragesteller. (Deutscher Bundestag: ra)
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