Linke verlangt Ablehnung von CETA
Die Linksfraktion widerspricht Angaben der EU-Kommission und der Bundesregierung, wonach der CETA-Vertragstext die europäischen Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich wahren würde
Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde
(09.03.15) - Die Linksfraktion forderte, das CETA-Verhandlungsergebnis abzulehnen. In einem Antrag (18/4090) verlangte die Fraktion von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage einer deutschen Übersetzung des Textes des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens. Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde. Auch eine "vorläufige Anwendung" des CETA-Vertragstextes wird strikt abgelehnt. Außerdem sollen beide Freihandelsabkommen als sogenannte gemischte Abkommen angesehen werden.
Die Fraktion widerspricht Angaben der EU-Kommission und der Bundesregierung, wonach der CETA-Vertragstext die europäischen Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich wahren würde. Vielmehr finde sich eine Fülle von weit reichenden Liberalisierungsgeboten, "die diese Standards entweder gefährden oder aufgrund dehnbarer Bestimmungen gar nicht garantieren können", warnt die Linksfraktion. Gleichzeitig widerspreche der Vertragstext der wiederholt erklärten Absicht, die öffentlichen Dienstleistungen und den Kulturbereich keinem zusätzlichen Privatisierungsdruck auszusetzen.
Die Fraktion erinnert daran, dass sich EU-weit 1,5 Millionen Bürger in einer selbstorganisierten Initiative gegen die beiden Freihandelsabkommen ausgesprochen hätten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.