Stabilisierung der Künstlersozialkasse


Petent sprach sich dafür aus, die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - die Kontrollen vorzunehmen
Die Prüfdichte müsse zunehmen, forderte auch Staatssekretärin Lösekrug-Möller und plädierte für einen mindestens vierjährigen Rhythmus

(10.04.14) - Die Deutscher Bundesregierung setzt sich für eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Man werde "zeitnah" einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die KSK auf "festes Fundament gestellt wird", kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses an. Darin wolle man auch klären, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden, ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.

In einer öffentlichen Petition, die mehr als 70.000 Mitzeichner gefunden hat, spricht sich der Petent Hans-Jürgen Werner dafür aus, die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - die Kontrollen vorzunehmen. Ansonsten drohe eine weitere Steigerung der Abgaben, die von 3,9 Prozent in 2012 auf 5,2 Prozent in diesem Jahr gestiegen seien, sagte der Petent vor dem Ausschuss. Die Gründe dafür, dass einige ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, seien verschieden. So gebe es zum einen ein Informationsdefizit. "Viele haben von der KSK-Abgabe noch nie etwas gehört", sagte Werner, der Justiziar beim Deutschen Tonkünstlerverband ist und freiberufliche Musikpädagogen berät. Es gebe aber auch taktisches Verhalten nach dem Motto: abwarten und eventuell nachzahlen, räumte der Petent ein.

Die Prüfdichte müsse zunehmen, forderte auch Staatssekretärin Lösekrug-Möller und plädierte für einen mindestens vierjährigen Rhythmus. Schon im letzten Jahr, so erinnerte sie, habe die schwarz-gelbe Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung zu den Kontrollen im Rahmen der Betriebsprüfungen verpflichten wollen. Das Gesetz sei jedoch schlussendlich ohne diesen Passus verabschiedet worden. Hauptstreitpunkt seien die Kosten, bei deren Einschätzung man derzeit mit der Rentenversicherung weit auseinander liege.

Die Abgeordneten aller Fraktionen zeigten sich erfreut über die Ankündigung aus dem Bundessozialministerium. Es sei wichtig, "die KSK am Leben zu erhalten und für die Zukunft vernünftig auszugestalten", sagte Stefan Schwartze (SPD). Man müsse zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kommen, sagte Paul Lehrieder (CDU/CSU). Dazu müssten Unschärfen bei der Erfassung des Kreises der Abgabepflichtigen beseitigt werden. Auch Matthias W. Birkwald (Die Linke) sprach sich für eine zukunftsfeste Lösung aus. "Wir waren auch im letzten Jahr schon an einer Regelung interessiert", sagte er mit Blick auf das seinerzeit gescheiterte Gesetzgebungsverfahren. Zugleich verwies er auf eine Äußerung des KSK-Beirats wonach der Bund angesichts dessen für den Fehlbetrag aufkommen müsse.

Künstler und Publizisten würden daran hängen, "das wir hier eine Regelung finden, die dauerhaft tragfähig ist", sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). Stabilität und Akzeptanz würden einander bedingen, betonte sie. Die Ankündigung, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, begrüßte Rüffer. "Wir finden es gut, dass sie erkennen, dass Unkenntnis nicht vor Abgabe schützt, aber eine dichte Prüfung die Voraussetzung für Abgabe ist", sagte die Grünenabgeordnete an die Bundesregierung gewandt. (Deutscher Bundestag: ra)


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