Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
Antrag: Linke fordert gleiche Entgelte für Frauen und Männer
Gesetz sollte die Tarifpartner zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung verpflichten
(12.03.10) - Die Linksfraktion fordert gesetzliche Regelungen, um gleiche Entgelte für Männer und Frauen durchzusetzen. In einem Antrag (17/891) begründet sie den Vorschlag damit, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern immer noch bei über 20 Prozent liege und auch die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft dran nichts geändert hätten.
Ein entsprechendes Gesetz sollte nach Auffassung der Fraktion die Tarifpartner zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung verpflichten. Außerdem sollte es darauf hinwirken, dass die Tarifpartner bestehende Entgeltsysteme überprüfen, indem sie einen zeitlich abgestuften Entgeltplan mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter entwickeln. Für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht auf ein Verfahren zur Angleichung einigen können, müsse eine durch das Arbeitsgericht eingesetzte “Entgeltgleichheitskommission" beide Tarifpartner anhören.
Um das Ziel der Entgeltgleichheit zu erreichen, sei ferner die Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an europarechtliche Mindestvorgaben nötig, heißt es in dem Antrag. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit soll nach dem Willen der Fraktion in das AGG aufgenommen werden. Ebenso sollen die Sanktionsmechanismen neu geregelt und das Verschuldungserfordernis zugunsten eines verschuldungsunabhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsanspruchs gestrichen werden.
Da nach Auffassung der Fraktion der Ausbau des Niedriglohnsektors die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt hat, dringt sie zudem auf die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde.
In ihrem Antrag plädiert Die Linke außerdem für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Dieses solle die Betriebe zu gleichheitspolitischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).