Grüne wollen Funkzellenabfrage erschweren


Eingriffe in das Grundrecht durch Funkzellenabfrage: Daten seien in Ermittlungen verwendet worden, für die keine Genehmigung vorgelegen habe
Gesetzentwurf sieht vor sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen

(12.10.11) - Die Funkzellenabfrage (FZA) als Ermittlungsmaßnahme soll nach Meinung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundgesetzkonform und rechtstaatlich reguliert werden. Um Daten von unbeteiligten Dritten zu schützen, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/7033) vorgelegt.

Dieser sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen. Nach Angaben der Fraktion hätten Polizeibeamte am 19. Februar dieses Jahres in Dresden bei einer FZA zum großen Teil Daten von unbeteiligten Personen erhoben. Diese Daten seien in Ermittlungen verwendet worden, für die keine Genehmigung vorgelegen habe.

Da sich die FZA nur gegen den Beschuldigten oder dessen Nachrichtenmittler richten dürfe, soll der Entwurf die Funkzellenabfrage erschweren. Die Änderung der Strafprozessordnung diene außerdem einer besseren parlamentarischen Kontrolle. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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