Weitere Fragen zu CETA


Welche rechtliche Wirkung haben die rechtswahrenden Erklärungen auf die Arbeit des Gemischten CETA-Ausschusses
Welche Bereiche im CETA liegen nach der von der Bundesregierung angekündigten Prüfung im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten, welche in alleiniger EU-Kompetenz und welche in gemischter Kompetenz?



Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage (18/10727) weitere Details über die vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada geschlossenen Freihandelsabkommens CETA erfahren. Gefragt wird unter anderem nach der rechtlichen Wirkung rechtswahrender Erklärungen zum Beispiel zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zum Arbeitnehmerschutz.

Die Deutsche Bundesregierung soll auch erklären, welche rechtliche Wirkung die rechtswahrenden Erklärungen auf die Arbeit des Gemischten CETA-Ausschusses haben. Erwartet wird zudem eine Aufstellung, welche Bereiche des Abkommens in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten, welche in alleinige EU-Kompetenz und welche in gemischte Kompetenz fallen.

Dies ist die letzte von drei Kleinen Anfragen zu CETA und enthält Fragen zur vorläufigen Anwendung und zum gemischten CETA-Ausschuss. In seinem Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16 – hat das Bundesverfassungsgericht die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union (EU) zum Beschluss über die vorläufige Anwendung von CETA an drei Maßgaben hinsichtlich des Umfangs der vorläufigen Anwendung, der demokratischen Rückbindung der Ausschüsse und der Beendigung der vorläufigen Anwendung gebunden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, sie habe die Maßgaben umfassend erfüllt. Daran gibt es erhebliche Zweifel (vgl. etwa Ausarbeitung der Unterabteilung Europa des Deutschen Bundestages PE 6 – 3000 – 156/16).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 13.02.17


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