Grüne fordern Lieferkettengesetz


Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten
Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben




Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/16061) auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen. Unternehmen sollten darin zu einer fortlaufenden, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verpflichtet werden. Außerdem sollten die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten für Opfer verbessert und kollektive Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben.

Unternehmen trügen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgehe, heißt es in der Begründung. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühten, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, komme es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen.

Die am 16. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" können nach Ansicht der Antragsteller nur mit einem "klaren rechtlichen Rahmen für die ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" konsequent umgesetzt werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 13.03.20


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