Schuldenerlass der Krankenkassen
Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge nachzahlen zu müssen
Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden
(13.10.14) - Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.
Das Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge, die sich seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 automatisch angehäuft hatten, nachzahlen zu müssen. Seit August 2013 gilt zudem für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Der im April 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat wurde abgeschafft. Gleichwohl war die Resonanz auf das Gesetz anfangs sehr gering.
Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hatte auf der Basis einer Bevölkerungsbefragung 2011 eine Zahl von 137.000 hochgerechnet. Wie die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im Ausschuss sagte, stünden derzeit keine validen Zahlen zur Verfügung. Klar sei nur, dass es weiterhin Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gebe. Das Problem habe sich somit nicht erledigt, die Situation werde weiter beobachtet. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.