Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages


Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein
Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst


(13.12.12) - Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:

"Die Rechtsstellungskommission hat in ihrer Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zuzuleiten.

Bereits am 25. Oktober hatte die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst. In der (…) Sitzung wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung und als Parlamentarischer Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretärin künftig nicht mehr als Nebentätigkeit amtlich veröffentlicht werden. Von einer Änderung der geltenden Bagatellgrenzen und Anzeigefristen wurde Abstand genommen. Keine Einigung konnte über eine Pflicht zur Angabe der Branche von Vertragspartnern erzielt werden.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, dem Plenum des Deutschen Bundestages die für die Umsetzung des Vorschlags erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung zu empfehlen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen