Gegen vorläufige Anwendung von CETA
CETA: Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden"
Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind
Die Deutsche Bundesregierung soll im EU-Rat die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8391), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Zur Begründung heißt es, die geplanten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und auch TTIP mit den USA seien extrem umstritten und würden in der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt. Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden", wird kritisiert.
Nach Angaben der Linksfraktion will die EU-Kommission im Sommer 2016 dem Rat vorschlagen, neben der Unterzeichnung von CETA auch dessen vorläufige Anwendung zu beschließen. Damit würden die Teile des Abkommens bereits vor Ratifizierung der Mitgliedstaaten in Kraft treten, die in die alleinige EU-Zuständigkeit fallen würden. Dabei sei unklar und umstritten, welche Bereiche des Abkommens überhaupt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen und deswegen nicht vorläufig in Kraft gesetzt werden könnten.
Die Fraktion warnt in dem Antrag: "Verfahren, bei denen eine Kompetenzübertretung der EU droht und weder klar ist, wer letztendlich entscheidet, noch worüber jeweils zu entscheiden ist, führen eine parlamentarische Demokratie ad absurdum. Die vorläufige Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind. Faktisch präjudiziert eine vorläufige Anwendung den Ausschluss der Parlamente der Mitgliedstaaten von der Entscheidungsfindung."
Der Bundesregierung wird vorgeworfen, ihre Bereitschaft zur vorläufigen Anwendung signalisiert zu haben. Damit untergrabe sie ihre eigene Position. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.05.16
Home & Newsletterlauf: 15.06.16
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