Gegen vorläufige Anwendung von CETA


CETA: Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden"
Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind



Die Deutsche Bundesregierung soll im EU-Rat die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8391), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Zur Begründung heißt es, die geplanten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und auch TTIP mit den USA seien extrem umstritten und würden in der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt. Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden", wird kritisiert.

Nach Angaben der Linksfraktion will die EU-Kommission im Sommer 2016 dem Rat vorschlagen, neben der Unterzeichnung von CETA auch dessen vorläufige Anwendung zu beschließen. Damit würden die Teile des Abkommens bereits vor Ratifizierung der Mitgliedstaaten in Kraft treten, die in die alleinige EU-Zuständigkeit fallen würden. Dabei sei unklar und umstritten, welche Bereiche des Abkommens überhaupt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen und deswegen nicht vorläufig in Kraft gesetzt werden könnten.

Die Fraktion warnt in dem Antrag: "Verfahren, bei denen eine Kompetenzübertretung der EU droht und weder klar ist, wer letztendlich entscheidet, noch worüber jeweils zu entscheiden ist, führen eine parlamentarische Demokratie ad absurdum. Die vorläufige Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind. Faktisch präjudiziert eine vorläufige Anwendung den Ausschluss der Parlamente der Mitgliedstaaten von der Entscheidungsfindung."

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, ihre Bereitschaft zur vorläufigen Anwendung signalisiert zu haben. Damit untergrabe sie ihre eigene Position. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.05.16
Home & Newsletterlauf: 15.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen