Externe Meldestellen für Hinweisgeber
Hinweisgeber: Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unter-nehmen oder Behörden erlangen, befinden sich nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oft in einem Dilemma
Die Auswertung der bisherigen Tätigkeit der bereits eingerichteten externen Meldestellen kann nach Ansicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der Richtlinie sowie der weiteren Ausgestaltung des nationalen Hinweisgeberschutzes leisten
1. April 2025
Welche Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt externe Meldestellen für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/13426) zufolge, dass Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder Behörden erlangen, oft nicht wüssten, an wen sie sich, ohne selbst Schaden zu nehmen, wenden können.
Mit der im April 2019 verabschiedeten EU-Whistleblower-Richtlinie würden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Deutschland existierten jedoch erst wenige solche Meldestellen. Die Abgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung plant, weitere einzurichten und ob die Tätigkeit interner wie auch externer Meldestellen systematisch ausgewertet wird. Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 16.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).