Externe Meldestellen für Hinweisgeber
Hinweisgeber: Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unter-nehmen oder Behörden erlangen, befinden sich nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oft in einem Dilemma
Die Auswertung der bisherigen Tätigkeit der bereits eingerichteten externen Meldestellen kann nach Ansicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der Richtlinie sowie der weiteren Ausgestaltung des nationalen Hinweisgeberschutzes leisten
Welche Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt externe Meldestellen für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/13426) zufolge, dass Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder Behörden erlangen, oft nicht wüssten, an wen sie sich, ohne selbst Schaden zu nehmen, wenden können.
Mit der im April 2019 verabschiedeten EU-Whistleblower-Richtlinie würden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Deutschland existierten jedoch erst wenige solche Meldestellen. Die Abgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung plant, weitere einzurichten und ob die Tätigkeit interner wie auch externer Meldestellen systematisch ausgewertet wird. Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 16.01.20
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