CIA jährlich mehrere hundert Meldungen durch BND


Eine weitere Spähaktion: Die erst im Verlauf der Ausschussrecherchen bekannt gewordene CIA-Spähaktion gilt als streng geheim und hochsensibel
Nach Medienberichten lief die Operation, bei der nicht die NSA, sondern die CIA der geheimdienstliche Partner gewesen sei, unter dem Codewort "Glotaic"

(16.02.15) - Neben dem Projekt "Eikonal", bei dem der Bundesnachrichtendienst (BND) von 2004 bis 2008 in Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA in Frankfurt einen Internetknoten angezapft hat, gab es noch eine weitere Operation dieser Art. Vor dem Untersuchungsausschuss, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll, bestätigte ein unter dem Kürzel W. K. firmierender Zeuge, der beim BND für diese Aktion für den technischen Bereich zuständig war, entsprechende Presseberichte. W. K. betonte, dass bei diesem von 2003 bis 2006 laufenden Projekt vom BND keine Telefon- und Faxdaten von Deutschen ins Ausland weitergeleitet wurden und dass auch keine Informationen über Bürger jenes Landes übermittelt wurden, aus dem der geheimdienstliche Kooperationspartner bei dieser Aktion stammte.

Der Ausschuss soll die Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste erhellen. Dabei prüfen die Abgeordneten auch, ob hiesige Geheimdienste in diese Affäre verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Erkenntnisse über Bundesbürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsspionage als "Beifang" gelangt, Partnerdiensten zu überlassen.

Die erst im Verlauf der Ausschussrecherchen bekannt gewordene Spähaktion gilt als streng geheim und hochsensibel. W. K. weigerte sich deshalb konsequent, nähere Angaben zu diesem Projekt in öffentlicher Sitzung zu machen, dazu war er nur hinter verschlossenen Türen bereit. Die Unionsfraktion verzichtete von vornherein darauf, Fragen in öffentlicher Runde zu stellen.

Grünen-Obmann Konstantin von Notz sprach von einem "Popanz", er könne nicht verstehen, dass dieses Thema öffentlich nicht diskutiert werden dürfe, wo doch in den Medien schon viele Fakten offengelegt worden seien: "Das leuchtet mir nicht ein."

Nach Medienberichten lief die Operation, bei der nicht die NSA, sondern die CIA der geheimdienstliche Partner gewesen sei, unter dem Codewort "Glotaic". Der BND sei bei der deutschen Niederlassung des US-Netzbetreibers MCI in Dortmund vorstellig geworden, um auf Telefon- und Faxdaten von Ausländern Zugriff zu erhalten, die in Deutschland durch Leitungen dieses Providers liefen. Laut den Pressemeldungen wurden die in Dortmund abgeschöpften Daten zur BND-Außenstelle im badischen Rheinhausen geleitet und dort ausgewertet. Der BND soll der CIA jährlich mehrere hundert Meldungen übermittelt haben.

Trotz dieser Medienberichte, die bislang nicht dementiert wurden, sprach man bei der öffentlichen Zeugenvernehmung nicht von der CIA, sondern vom "Partnerdienst in einem ausländischen Staat". Auch wurde nicht von "Glotaic" geredet, sondern nur von der Aktion "mit den drei Anfangbuchstaben Glo". Der Hinweis von W. K., dass nicht nur keine Daten von Deutschen, sondern auch keine Erkenntnisse über Bürger aus dem Herkunftsland des beteiligten Partnerdienstes erfasst und verarbeitet wurden, ist insofern von Belang, als in den Reihen der Opposition geargwöhnt wird, über "Glotaic" könne die CIA vielleicht in Deutschland an Telekommunikationsdaten von US-Bürgern gelangt sein, was dem Geheimdienst in den USA verboten ist.

Der Zeuge unterstrich, dass sowohl beim Provider wie auch in Rheinhausen nur Technik des BND und keine Geräte aus dem Ausland eingesetzt worden seien. Die Abgeordneten hakten bei diesem Punkt mehrfach nach, weil sie befürchten, über manipulierte Hard- und Software könnten die NSA und andere Nachrichtendienste ohne Wissen des BND bei Kooperationsprojekten hierzulande Daten abschöpfen.

Da Netzbetreiber gesetzlich nicht gezwungen sind, dem BND auf deutschem Territorium einen Zugang zu ausländischen Telekommunikationsdaten zu gewähren, hatten der BND und MCI einen entsprechenden Vertrag geschlossen. "Vielleicht wäre das heute anders ausgegangen", meinte W. K., womit er auf die kritische Debatte über die Ausspähung der Telekommunikation durch Geheimdienste anspielte. "Glotaic" sei 2006 beendet worden, "weil die Operation nicht so durchzuführen war wie wir uns das gedacht hatten". Der Zeuge: "Die Partner waren genauso enttäuscht wie wir." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen