Verbraucherschutz bei Finanzprodukten


Antrag: Verbraucherschutzbehörde soll gesetzlichen Auftrag für den finanziellen Verbraucherschutz erhalten
Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren: Linksfraktion will einen europäischen Finanz(produkt)-TÜV


(16.03.10) - In Deutschland sollte es eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte geben. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/887), mit dem sie gegen die in ihren Augen nach wie vor unzulängliche und intransparente Praxis beim Umgang mit Finanzprodukten vorgehen will.

Die neue Behörde soll "einen gesetzlichen Auftrag für den finanziellen Verbraucherschutz" erhalten, von der Solvenzaufsicht "institutionell getrennt" sein, "verbraucherpolitisch relevante Informationen" an Verbraucher weitergeben und "vor Missständen auf den Finanzmärkten warnen", heißt es in dem Antrag.

Verbraucher sollten mit "Durchsetzungsrechten" gegenüber der Finanzbranche ausgestattet werden, zudem müsse es bei der Behörde eine "unabhängige Ombudsstelle für Verbraucherbelange geben. Die Finanzierung der neuen Institution könne “über eine gesetzliche Umlage aus der Finanzbranche" geregelt werden, heißt es weiter.

Zudem will die Linksfraktion die Verbraucherzentralen in "ihrer Marktwächterfunktion" stärken, etwa durch die rechtliche Möglichkeit zu Sammelklagen und einer besseren finanziellen Ausstattung. Um die "Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren" fordert die Linksfraktion einen europäischen Finanz(produkt)-TÜV.

Der Graue Kapitalmarkt einschließlich der Inhaberschuldverschreibungen und Anteilen an Personengesellschaften wie geschlossenen Fonds soll unter Aufsicht gestellt und die Beweislast bei fehlerhafter Beratung von Verbrauchern auf die Anbieter umgekehrt werden.

Zudem fordert die Fraktion, dass die unabhängige Finanzberatung ausgebaut wird, etwa durch das Berufsbild "zertifizierter Finanzberater". Bis heute "hat die Bundesregierung keine durchgreifenden Schritte zur Re-Regulierung der Finanzmärkte unternommen", begründet die Linksfraktion ihren Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


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