Nutzung von Firmen- und Dienstwagen


Oppositionsanträge zur Dienstwagen-Besteuerung abgelehnt
Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen sollte so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht


(16.07.13) - Steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen werden nicht an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Der Finanzausschuss lehnte zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. So hatte die Linke in ihrem Antrag (17/9149) Anreize zum Kauf klimafreundlicherer Firmenwagen angesichts des größeren Anteils an den Neuzulassungen, der überdurchschnittlich hohen Kohlendioxid-Emissionen sowie der Bedeutung für den Gebrauchtwagenmarkt als besonders dringlich bezeichnet.

Daher wollte die Linksfraktion die steuerliche Abzugsfähigkeit für Firmenwagen entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen regeln. Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, wurden Änderungen gefordert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Linksfraktion stimmte für den Antrag.

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8462), die gefordert hatte, die Abschreibungsmöglichkeiten mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen solle so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion lehnten den Antrag ab, die Linksfraktion enthielt sich. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde darauf hingewiesen, dass Dienstwagen oft weniger Geschäftszwecken dienen würden, sondern mehr ein Statussymbol seien. Die derzeitige Regelung sei eine Subvention zum Schutz der Premium-Fahrzeuge der Autohersteller. Auch die Linksfraktion erklärte, es müsse der Versuch unternommen werden, mit Änderungen bei der Besteuerung etwas zu bewirken. Bisher gebe es keine Erfolge bei der Kohlendioxid-Reduzierung. Die Fraktion sprach sich aber für eine differenzierte Regelung aus, weil Dienstwagen nicht nur Luxuskarossen seien. Auch Pflegekräfte würden Dienstwagen benutzen.

Die Unionsfraktion lehnte die Anträge strikt ab, weil die geltende Besteuerung sachgerecht sei. Die Oppositionsfraktionen hätten nicht verstanden, dass Kosten für Dienstwagen Betriebsausgaben seien und mit der Änderung die unternehmerische Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werde. Zudem würden Arbeitsplätze bei deutschen Premium-Autoherstellern gefährdet.

Die SPD-Fraktion nannte die Anträge überarbeitungsbedürftig. So würden in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die Mehrkosten für die Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ausgewiesen. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine grundlegende Änderung der Besteuerung aus, die aber erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen könne.

Die FDP-Fraktion erklärte, die Grünen hätten beim Thema Dienstwagen nur den Audi A 8 im Sinn, würden aber die Transportfahrzeuge für Handwerker vergessen. Deren Kohlendioxid-Ausstoß werde immer über den im Antrag genannten Grenzwerten liegen. Ziel beider Anträge sei eine Bestrafung der Dienstwagenfahrer. Die FDP-Fraktion setze dagegen auf Anreize für eine stärkere Nutzung von Fahrzeugen mit geringerem Kohlendioxid-Ausstoß. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen