Deutschland und Antidiskriminierung


Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
Antwort der Bundesregierung mit Hinweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit genügt nicht, um eine "Nichtinformation des Parlaments" zu rechtfertigen


(17.03.10) - Zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut eine Kleine Anfrage (17/851) vorgelegt, da sie ihre letzte Anfrage (17/377) inhaltlich nicht beantwortet sieht.

Ihrer Meinung nach genügt der in der Antwort der Bundesregierung (17/427) enthaltene Hinweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit in der Sache nicht, um eine "Nichtinformation des Parlaments" zu rechtfertigen. Die Begründung halte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen nicht stand.

Die Grünen betonen, die Regierung sei – mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich verpflichtet, parlamentarische Anfragen zu beantworten. (Deutscher Bundestag: ra)


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