Klagerecht ausländischer Investoren
Vattenfall gegen Deutschland: Deutsche Bundesregierung verweigert die Antwort
Am Schutz ausländischer Investoren soll festgehalten werden
(24.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält am Klagerecht ausländischer Investoren vor internationalen Schiedsgerichten fest. In der Antwort der Regierung (17/971) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/754) heißt es, der Zugang zu internationaler Streitbeilegung sei Teil zwischenstaatlicher Rechtsschutzstandards, der besonders für ausländische Investoren geschaffen worden sei.
"Die entsprechenden Verträge und Investitionsförderungs- und -schutzabkommen bezwecken den Schutz nicht nur ausländischer Investoren im Inland, sondern – und das hat aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Exportnation wie Deutschland einen besonders hohen Stellenwert – auch deutscher Investoren im Ausland auf der Grundlage rechtsstaatlicher Maßstäbe", heißt es in der Antwort.
Detaillierte Antworten zu der nach Ansicht der Linksfraktion "problematischen Klage" des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor dem von der Weltbank eingerichteten Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten lehnt die Bundesregierung ab, weil sie das künftige Prozessverhalten einschränken und die deutsche Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
Wie aus dem Vorwort der Kleinen Anfrage hervorgeht, richtet sich die Klage von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks in Hamburg. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).