Klagerecht ausländischer Investoren
Vattenfall gegen Deutschland: Deutsche Bundesregierung verweigert die Antwort
Am Schutz ausländischer Investoren soll festgehalten werden
(24.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält am Klagerecht ausländischer Investoren vor internationalen Schiedsgerichten fest. In der Antwort der Regierung (17/971) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/754) heißt es, der Zugang zu internationaler Streitbeilegung sei Teil zwischenstaatlicher Rechtsschutzstandards, der besonders für ausländische Investoren geschaffen worden sei.
"Die entsprechenden Verträge und Investitionsförderungs- und -schutzabkommen bezwecken den Schutz nicht nur ausländischer Investoren im Inland, sondern – und das hat aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Exportnation wie Deutschland einen besonders hohen Stellenwert – auch deutscher Investoren im Ausland auf der Grundlage rechtsstaatlicher Maßstäbe", heißt es in der Antwort.
Detaillierte Antworten zu der nach Ansicht der Linksfraktion "problematischen Klage" des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor dem von der Weltbank eingerichteten Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten lehnt die Bundesregierung ab, weil sie das künftige Prozessverhalten einschränken und die deutsche Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
Wie aus dem Vorwort der Kleinen Anfrage hervorgeht, richtet sich die Klage von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks in Hamburg. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.