Klagerecht ausländischer Investoren


Vattenfall gegen Deutschland: Deutsche Bundesregierung verweigert die Antwort
Am Schutz ausländischer Investoren soll festgehalten werden

(24.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält am Klagerecht ausländischer Investoren vor internationalen Schiedsgerichten fest. In der Antwort der Regierung (17/971) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/754) heißt es, der Zugang zu internationaler Streitbeilegung sei Teil zwischenstaatlicher Rechtsschutzstandards, der besonders für ausländische Investoren geschaffen worden sei.

"Die entsprechenden Verträge und Investitionsförderungs- und -schutzabkommen bezwecken den Schutz nicht nur ausländischer Investoren im Inland, sondern – und das hat aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Exportnation wie Deutschland einen besonders hohen Stellenwert – auch deutscher Investoren im Ausland auf der Grundlage rechtsstaatlicher Maßstäbe", heißt es in der Antwort.

Detaillierte Antworten zu der nach Ansicht der Linksfraktion "problematischen Klage" des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor dem von der Weltbank eingerichteten Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten lehnt die Bundesregierung ab, weil sie das künftige Prozessverhalten einschränken und die deutsche Rechtsposition beeinträchtigen könnten.

Wie aus dem Vorwort der Kleinen Anfrage hervorgeht, richtet sich die Klage von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks in Hamburg. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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