Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
Normenkontrollrat: Bürokratieabbau sei Konjunkturprogramm zum Nulltarif
Durch Umsatzsteuerregelung im Hotelwesen und geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe Zunahme der Bürokratie
(30.03.10) - Alle Fraktionen haben in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie die Notwendigkeit des weiteren Bürokratieabbaus betont. Anlass der Debatte war die Diskussion über den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus (17/300).
Der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart van Klaeden, wies darauf hin, dass die Bürokratiekosten unter anderem durch die Abschaffung diverser Informationspflichten um rund 7 Milliarden Euro reduziert worden seien. Von Klaeden bezeichnete die regelmäßige Vorlage des Berichts als wichtig, um den Druck zum weiteren Bürokratieabbau hoch zu halten.
Der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, nannte den Bürokratieabbau ein "Konjunkturprogramm zum Nulltarif".
Die Unionsfraktion begrüßte den Erfolg beim Bürokratieabbau, fragte aber zugleich, ob die europäische Ebene nicht stärker einbezogen werden müsse. Zugleich kündigte die Unionsfraktion eine Stärkung des beim Kanzleramt angesiedelten Normenkontrollrates an.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Pro-Kopf-Belastung durch Bürokratie bei kleinen und mittleren Arbeitnehmern am höchsten sei.
Die SPD-Fraktion erkannte einen Widerspruch: Wenn Bürokratieabbau ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif sei, dann stelle sich die Frage, wie diese Äußerung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz passe, mit dem die Koalition von Union und FDP mit der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Übernachtungskosten neue bürokratische Regelungen eingeführt habe. Durch die geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe ebenfalls eine Zunahme der Bürokratie.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Ansicht, die Umsatzsteuerregelung für Hotels wirke beim Bürokratieabbau wie ein Klotz am Bein.
Die Linksfraktion wies darauf hin, dass sich durch die Einführung eines Mindestlohns viel Bürokratiekosten sparen lassen würden. Dann wäre es nicht mehr nötig, Berechnungen zur Aufstockung von Hartz IV für Geringverdiener durchzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>