Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
Normenkontrollrat: Bürokratieabbau sei Konjunkturprogramm zum Nulltarif
Durch Umsatzsteuerregelung im Hotelwesen und geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe Zunahme der Bürokratie
(30.03.10) - Alle Fraktionen haben in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie die Notwendigkeit des weiteren Bürokratieabbaus betont. Anlass der Debatte war die Diskussion über den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus (17/300).
Der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart van Klaeden, wies darauf hin, dass die Bürokratiekosten unter anderem durch die Abschaffung diverser Informationspflichten um rund 7 Milliarden Euro reduziert worden seien. Von Klaeden bezeichnete die regelmäßige Vorlage des Berichts als wichtig, um den Druck zum weiteren Bürokratieabbau hoch zu halten.
Der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, nannte den Bürokratieabbau ein "Konjunkturprogramm zum Nulltarif".
Die Unionsfraktion begrüßte den Erfolg beim Bürokratieabbau, fragte aber zugleich, ob die europäische Ebene nicht stärker einbezogen werden müsse. Zugleich kündigte die Unionsfraktion eine Stärkung des beim Kanzleramt angesiedelten Normenkontrollrates an.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Pro-Kopf-Belastung durch Bürokratie bei kleinen und mittleren Arbeitnehmern am höchsten sei.
Die SPD-Fraktion erkannte einen Widerspruch: Wenn Bürokratieabbau ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif sei, dann stelle sich die Frage, wie diese Äußerung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz passe, mit dem die Koalition von Union und FDP mit der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Übernachtungskosten neue bürokratische Regelungen eingeführt habe. Durch die geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe ebenfalls eine Zunahme der Bürokratie.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Ansicht, die Umsatzsteuerregelung für Hotels wirke beim Bürokratieabbau wie ein Klotz am Bein.
Die Linksfraktion wies darauf hin, dass sich durch die Einführung eines Mindestlohns viel Bürokratiekosten sparen lassen würden. Dann wäre es nicht mehr nötig, Berechnungen zur Aufstockung von Hartz IV für Geringverdiener durchzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.