Ermittlung der Hartz-Regelsätze


SPD fordert andere Berechnung der Hartz-IV-Sätze und Mindestlohn von 8,50 Euro
Für die Ermittlung der Hartz-Regelsätze stellt die SPD-Fraktion zahlreiche Bedingungen auf


(17.11.10) - Die SPD-Fraktion hat in einem Antrag (17/3648) ihre Kritik an den neuen Hartz-IV-Regelsätzen, den Berechnungen der Deutsche Bundesregierung und dem Bildungspaket für Kinder zusammengefasst und zahlreiche Forderungen formuliert. Zudem verlangen die Parlamentarier in ihrer Vorlage, die heute vom Bundestag in erster Lesung behandelt wird, einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Für die Ermittlung der Hartz-Regelsätze stellt die SPD-Fraktion zahlreiche Bedingungen auf. Insbesondere die sogenannte Referenzgruppe, die die statistische Grundlage der Berechnungen bildet, solle anders zusammengesetzt sein. Das sind jene Haushalte, die ihre Ausgaben über Monate aufgeschrieben haben und aus deren Konsumverhalten Union und FPD die Höhe der Hartz-Sätze abgeleitet hatten.

Bei der Festsetzung der Referenzhaushalte solle bei allen Haushaltstypen das "unterste Quintil" verwendet werden, fordert die SPD-Fraktion. Dabei seien die untersten 20 Prozent der nach der Höhe des Einkommens geschichteten Haushalte erst dann zu bilden, nachdem die nicht zu berücksichtigenden Haushalte aus der Gesamtstichprobe herausgerechnet worden seien.

Nicht zu berücksichtigen seien Haushalte, die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 angegeben hätten, von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu leben. Haushalte, die kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielten und trotzdem aus Unkenntnis oder Scham darauf verzichten, Leistungen zu beantragen, seien verlässlich aus der Stichprobe auszuschließen, um Zirkelschlüsse zu vermeiden, schreibt die SPD-Fraktion.

Die EVS sei derzeit nicht geeignet, um den Bedarf von Kindern realitätsnah abzubilden, heißt es weiter. Da allerdings keine andere Datenbasis zur Verfügung stehe, sei unverzüglich ein Expertenkreis einzusetzen, der Vorschläge für die Ermittlung realitätsnaher Kinderregelbedarfe vorlegen soll. Darüber hinaus müssten bereits jetzt die ermittelten Regelbedarfe einer Plausibilitätskontrolle unterworfen werden; insbesondere in den Bereichen Ernährung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sollten Mindeststandards definiert werden.

Bei der Festsetzung des regelsatzrelevanten Verbrauchs müssten die nicht zu berücksichtigenden Ausgabeposten im Gesetzestext definiert werden und die Referenzgruppe um die Haushalte bereinigt werden, die derartige Ausgaben haben. Laufende, unabweisbare Bedarfe, die bislang nicht erfasst oder von atypischem Umfang sind, seien abzudecken, heißt es weiter.

Zur Existenzsicherung notwendige langlebige Gebrauchsgüter, etwa "weiße Ware", müssten auf Antrag gewährt werden, so dass die durchschnittlich anfallenden Verbrauchsausgaben bei der Ermittlung der Regelbedarfe auszuschließen seien. Bei der Fortschreibung der Regelbedarfe sei nur die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen heranzuziehen.

Zur Sicherung einer "bundesweit vergleichbaren Grundsicherung bei Bildung, Betreuung und soziokultureller Teilhabe" sei eine gemeinsame und nachhaltige Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, heißt es im Antrag.

Ein bedarfsgerechter Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen könne sinnvoll daher nur in einem Nationalen Bildungspakt verwirklicht werden, in dem unverzüglich verbindliche Vereinbarungen zu dessen Umsetzung bis zum Jahr 2020 zu treffen seien, heißt es weiter.

Wichtig seien dabei unter anderem verbindliche Vereinbarungen für den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsangeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung für ein- bis sechsjährige Kinder, für den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen und für die flächendeckende Schulsozialarbeit an allen Schulen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen