EU-Richtlinienumsetzung für Zahlungsverzug


Regierungsinitiative zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr stößt bei Experten auf Kritik
Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor


(18.02.13) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (17/10491) wird von Experten mehrheitlich kritisiert. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Neun Sachverständige waren geladen, um ihre Positionen zum Gesetzentwurf darzulegen. Die Bundesregierung folgt mit ihrem Gesetzentwurf einer EU-Richtlinie, die bis März 2012 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor.

Hans Schulte-Nölke vom European Legal Studies Institute in Osnabrück beispielsweise bemerkte, dass der Verzugszins wegen der "sehr umständlichen und unnötigen Verwendung des Basiszinssatzes anstelle des Europäischen Referenzzinssatzes" nur um 0,12 Prozentpunkte höher liege als der von der Richtlinie mindestens vorgeschriebene Zinssatz.

Philip Mesenburg, Hauptabteilungsleiter Recht beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB, Berlin, erklärte, dass sich mit dem neuen Gesetz die "Rechtsposition der Bauunternehmer als Gläubiger verschlechtern" würden. Dazu führte Mesenburg aus, dass eine Anhebung der Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage diese 60 Tage zu einer Regelzahlungsfrist erheben würde.

Dieser Meinung schloss sich auch die Leiterin der Abteilung Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e.V. aus Berlin, Manja Schreiner, an: "Die von der Bundesregierung geplante Richtlinienumsetzung wird in Deutschland zum Gegenteil des von der EU-Kommission verfolgten Ziels der Verkürzung der Zahlungsfristen führen." Es drohe die Gefahr, "dass die 60-Tage-Frist zur Regel wird".

Dirk Verse von der Mainzer Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, kam auf ein weiteres Problem zu sprechen: Laut Entwurf soll auch die Frist für die Abnahme einer Leistung heraufgesetzt werden. Das sei jedoch vor allem am Bau sehr problematisch. Wenn zum Beispiel Fensterrahmen eingesetzt, anschließend aber weitere Baumaßnahmen am Rohbau vorgenommen werden und danach erst die Abnahme der Leistung des Tischlers erfolge, könnten möglicherweise bereits Schäden an den Fensterrahmen entstanden sein. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen