EU-Richtlinienumsetzung für Zahlungsverzug


Regierungsinitiative zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr stößt bei Experten auf Kritik
Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor


(18.02.13) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (17/10491) wird von Experten mehrheitlich kritisiert. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Neun Sachverständige waren geladen, um ihre Positionen zum Gesetzentwurf darzulegen. Die Bundesregierung folgt mit ihrem Gesetzentwurf einer EU-Richtlinie, die bis März 2012 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor.

Hans Schulte-Nölke vom European Legal Studies Institute in Osnabrück beispielsweise bemerkte, dass der Verzugszins wegen der "sehr umständlichen und unnötigen Verwendung des Basiszinssatzes anstelle des Europäischen Referenzzinssatzes" nur um 0,12 Prozentpunkte höher liege als der von der Richtlinie mindestens vorgeschriebene Zinssatz.

Philip Mesenburg, Hauptabteilungsleiter Recht beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB, Berlin, erklärte, dass sich mit dem neuen Gesetz die "Rechtsposition der Bauunternehmer als Gläubiger verschlechtern" würden. Dazu führte Mesenburg aus, dass eine Anhebung der Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage diese 60 Tage zu einer Regelzahlungsfrist erheben würde.

Dieser Meinung schloss sich auch die Leiterin der Abteilung Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e.V. aus Berlin, Manja Schreiner, an: "Die von der Bundesregierung geplante Richtlinienumsetzung wird in Deutschland zum Gegenteil des von der EU-Kommission verfolgten Ziels der Verkürzung der Zahlungsfristen führen." Es drohe die Gefahr, "dass die 60-Tage-Frist zur Regel wird".

Dirk Verse von der Mainzer Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, kam auf ein weiteres Problem zu sprechen: Laut Entwurf soll auch die Frist für die Abnahme einer Leistung heraufgesetzt werden. Das sei jedoch vor allem am Bau sehr problematisch. Wenn zum Beispiel Fensterrahmen eingesetzt, anschließend aber weitere Baumaßnahmen am Rohbau vorgenommen werden und danach erst die Abnahme der Leistung des Tischlers erfolge, könnten möglicherweise bereits Schäden an den Fensterrahmen entstanden sein. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen