Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Behindertenrecht: Einzelsachverständiger Detlef Eckert forderte eine Neufassung des Behinderungsbegriffs - In Deutschland werde Behinderung meist als Defizit gesehen
Problem bei der Umsetzung des NAP: Das könnte daran liegen, dass die verantwortlichen Stellen nicht hinreichend mit Personalmitteln ausgestattet sind
(18.04.12) - Gut sieben Monate, nachdem das Kabinett den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (NAP) beschlossen hat, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Grundlage für die Veranstaltung waren vier Oppositionsanträge (17/7942, 17/7872, 17/7889, 17/7951), die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschäftigen.
Die NAP sei ein wichtiges Instrument, sagte Peter Bartmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Jedoch müssten die darin enthaltenen Maßnahmen verbindlich festgelegt werden und über das staatliche Engagement hinausgehen. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierte, dass das Problem bei der Umsetzung des NAP unter anderem darin liege, dass die verantwortlichen Stellen nicht hinreichend mit Personalmitteln ausgestattet seien. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bedauerte, dass "bei Weitem nicht alle Anregungen von Menschen mit Behinderung in den NAP Eingang gefunden haben". Er forderte eine Intensivierung der Diskussion darüber, wie der NAP verbessert werden könne.
Kritik an einzelnen Aspekten äußerte Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Er sah unter anderem Handlungsbedarf beim Persönlichen Budget, das 2001 eingeführt wurde und Leistungsempfängern die Möglichkeit gibt, anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget zu wählen. Der Einzelsachverständige Detlef Eckert forderte eine Neufassung des Behinderungsbegriffs. In Deutschland werde Behinderung meist als Defizit gesehen, kritisierte er.
Michael Conty, ebenfalls Einzelsachverständiger, bemängelte, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wo das Leistungsrecht von Menschen mit Behinderung geregelt wird, nur für Leistungen zur Teilhabe gelte, sofern sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergebe. Dies seien faktisch Schlupflöcher für Leistungsträger. Die Einzelsachverständige Verena Göppert bedauerte, dass Länder von kommunaler Seite eine eigenfinanzierte Umsetzung der Inklusion an Schulen verlangten.
Positiv äußerte sich dagegen Raimund Becker von der Bundesagentur für Arbeit. Die Situation von Menschen mit Behinderung habe sich auf dem Arbeitsmarkt verbessert, sagte er. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies darauf hin, dass viele Behinderte über gute Qualifikationen verfügten. Diese zu nutzen sei vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine zentrale Aufgabe. Ebenfalls positiv äußerte sich Marion Götz vom Deutsche Rentenversicherung Bund. Bei den Leistungen zur Teilhabe würde auf die individuellen Wünsche der Betroffenen eingegangen. Das umfasse unter anderem Alter, Geschlecht oder Familie.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion, zu prüfen, wie Leistungen zur sozialen Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden könnten, stieß ebenfalls auf Kritik. Dies könne Kosten in Höhe von 300 Millionen bis eine Milliarde Euro bedeuten, sagte Matthias Münning von der Bundesgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Er schlug daher die Realisierung des Bundesteilhabegeldes als "realisierbaren und schnelleren Schritt" vor. Kritik an den Oppositionsanträgen kam auch von der Sozialrechtlerin Minou Banafsche. Viele Fragen blieben offen, vor allem die sozialrechtliche Schnittstelle sei problematisch, sagte sie. (Deutscher Bundestag: ra)
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