SEPA-Regelung und Endverbraucher-Akzeptanz


EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften: Koalitionsfraktionen wollen gängige Überweisungs- und Lastschriftverfahren erhalten
"Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft"


(18.05.11) - Bankkunden sollen Überweisungsaufträge auch in Zukunft unter Verwendung der geläufigen Kundenkennungen wie Kontonummer und Bankleitzahl erteilen können. Auch das bewährte elektronische Lastschriftverfahren soll erhalten bleiben, fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag (17/5768) zu einer EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften. Der Antrag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass für Überweisungsverfahren und das Lastschriftverfahren einheitliche Übergangsregelungen von 48 Monaten festgelegt werden, fordern Unions- und FDP-Fraktion.

Wie die beiden Fraktionen schreiben, geht es bei dem EU-Vorschlag um die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area). Dieser einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird von den Fraktionen begrüßt. Sie stellen jedoch zugleich fest: "Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft." Außerdem dürfe es keine Nachteile für die Verbraucher geben.

Überweisungsaufträge sollen nach den EU-Planungen in Zukunft so ausgestaltet werden, dass der Auftraggeber eine IBAN-Nummer ("International Bank Account Number") selbst anzugeben hat. Die Fraktionen fordern, "dass Privatkunden für inländische Zahlungen in Deutschland die ihnen von den nationalen Zahlverfahren geläufigen Kundenkennungen, die kurz und damit verbraucherfreundlich sind (Kontonummer und Bankleitzahl), auch in Zukunft nutzen können müssen. Die Banken könnten die IBAN-Nummern dann für ihre Kunden einsetzen.

In Deutschland gebe es 8 Milliarden Lastschrifttransaktionen sowie 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen, schreiben die Fraktionen. Zahlungspflichtige hätten das Recht, bei Nutzung der Einzugsermächtigung der Belastung ihres Kontos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nach Angaben der Fraktionen wird derzeit in der EU ein Lastschriftprodukt entwickelt, das bei abzubuchenden Festbeträgen kein Erstattungsrecht des Kunden vorsehe.

"Um die Rechte des Verbrauchers zu wahren, sollte zumindest den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, ob im Mitgliedstaat ansässige Zahlungsdienstleisterdieses Produkt oder vergleichbare Produkte verwenden dürfen", fordern die Fraktionen. Auch das in Deutschland vom Handel entwickelte kostengünstige kartengestützte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müsse mindestens für einen Übergangszeitraum erhalten bleiben. Dieser Zeitraum dürfe erst enden, wenn ein mit dem ELV vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft angeboten werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen