SEPA-Regelung und Endverbraucher-Akzeptanz


EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften: Koalitionsfraktionen wollen gängige Überweisungs- und Lastschriftverfahren erhalten
"Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft"


(18.05.11) - Bankkunden sollen Überweisungsaufträge auch in Zukunft unter Verwendung der geläufigen Kundenkennungen wie Kontonummer und Bankleitzahl erteilen können. Auch das bewährte elektronische Lastschriftverfahren soll erhalten bleiben, fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag (17/5768) zu einer EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften. Der Antrag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass für Überweisungsverfahren und das Lastschriftverfahren einheitliche Übergangsregelungen von 48 Monaten festgelegt werden, fordern Unions- und FDP-Fraktion.

Wie die beiden Fraktionen schreiben, geht es bei dem EU-Vorschlag um die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area). Dieser einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird von den Fraktionen begrüßt. Sie stellen jedoch zugleich fest: "Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft." Außerdem dürfe es keine Nachteile für die Verbraucher geben.

Überweisungsaufträge sollen nach den EU-Planungen in Zukunft so ausgestaltet werden, dass der Auftraggeber eine IBAN-Nummer ("International Bank Account Number") selbst anzugeben hat. Die Fraktionen fordern, "dass Privatkunden für inländische Zahlungen in Deutschland die ihnen von den nationalen Zahlverfahren geläufigen Kundenkennungen, die kurz und damit verbraucherfreundlich sind (Kontonummer und Bankleitzahl), auch in Zukunft nutzen können müssen. Die Banken könnten die IBAN-Nummern dann für ihre Kunden einsetzen.

In Deutschland gebe es 8 Milliarden Lastschrifttransaktionen sowie 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen, schreiben die Fraktionen. Zahlungspflichtige hätten das Recht, bei Nutzung der Einzugsermächtigung der Belastung ihres Kontos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nach Angaben der Fraktionen wird derzeit in der EU ein Lastschriftprodukt entwickelt, das bei abzubuchenden Festbeträgen kein Erstattungsrecht des Kunden vorsehe.

"Um die Rechte des Verbrauchers zu wahren, sollte zumindest den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, ob im Mitgliedstaat ansässige Zahlungsdienstleisterdieses Produkt oder vergleichbare Produkte verwenden dürfen", fordern die Fraktionen. Auch das in Deutschland vom Handel entwickelte kostengünstige kartengestützte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müsse mindestens für einen Übergangszeitraum erhalten bleiben. Dieser Zeitraum dürfe erst enden, wenn ein mit dem ELV vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft angeboten werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen