Privatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen
SPD-Fraktion: Sparkassen als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Bankensystems
Sparkassen stellten einen "umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang aller Bevölkerungsteile zu Finanzdienstleistungen" sicher
(18.06.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich im Interesse einer flächendeckenden und allen Bevölkerungsteilen zugänglichen Versorgung mit Finanzdienstleistungen für eine Stärkung der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen und für die Erhaltung ihrer öffentlichen Zweckbindung einsetzen.
Diese Forderung erhebt die SPD-Fraktion und bezeichnet in einem Antrag (17/1963) die Sparkassen als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Bankensystems. Sparkassen verfolgten ein regionales und an der realen Wirtschaft ausgerichtetes Geschäftsmodell und stellten einen "umfassenden und diskriminierungsfreien Zugang aller Bevölkerungsteile zu Finanzdienstleistungen" sicher. Sie förderten auch kommunale Sport-, Kultur-, Jugend- und Sozialeinrichtungen und trügen damit zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion funktioniert das spezifische Geschäftsmodell der Sparkassen dabei nur aufgrund der öffentlich-rechtlichen Strukturen. "Bei einer Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen würden kurzfristige Renditeinteressen zu Lasten der bisherigen Gemeinwohlorientierung in den Vordergrund treten", warnt die Fraktion und fordert, Privaten auch künftig eine Übernahme von Sparkassen zu verwehren.
Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion ist ein Gesetzentwurf der schleswig-holsteinischen Landesregierung, der nach Ansicht der Fraktion zum Einfallstor für die Privatisierung der Sparkassen werden kann. In Schleswig-Holstein sei vorgesehen, bei den Sparkassen Stammkapital zu bilden, das übertragen werden könne.
"Stammkapital stellt aber die öffentliche Zweckbindung der Sparkassen in Frage. Sparkassen werden zu Finanzbeteiligungen, die bei Nichterreichen einer gewünschten Rendite veräußert werden können", warnt die Fraktion, die sich besonders dagegen ausspricht, die Übertragung von Stammkapital auf die Haspa-Finanzholding zu erlauben. Die Haspa-Holding ist Trägerin einer freien Sparkasse.
Die SPD-Fraktion verweist auf eine Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es sich bei der Haspa um ein privates Rechtssubjekt handele. Bei einer Übertragung von Stammkapital auf die Haspa liege eine Teilprivatisierung vor. Dann könnten sich andere private Investoren auf eine Gleichstellung mit der Haspa berufen. (Deutscher Bundestag: ra)
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