Auswirkungen der LTE-Technologie


Frequenzen von 790 bis 862 Megahertz weg: Eigentümer von Tonübertragungsanlagen werden entschädigt
Unterschiedliche Bewertung von Anlagen kommerzieller Betreiber und gemeinnütziger oder kirchlicher Einrichtungen


(18.11.11) - Nutzer von drahtlosen Tonübertragungsanlagen mit Frequenzen von 790 bis 862 Megahertz, die diese Frequenzen in Zukunft nicht mehr nutzen können, werden im Billigkeitswege von der Bundesregierung entschädigt. Grund ist die Versteigerung der Frequenzen an Telekommunikationsunternehmen, was dazu führt, dass zahlreiche Theaterbetreiber und Kirchengemeinden, aber auch kommerzielle Betreiber, neue Tonübertragungsanlagen anschaffen müssen. Die neuen Breitband-Mobilfunknetze, die unter dem Namen LTE - Long Term Evolution gekannt sind, nutzen den Frequenzbereich 790 bis 862 MHz. In diesem Band wird derzeit ein Teil der Funkmikrofone betrieben, so dass es zu Störungen kommen kann).

Nach Angaben eines Regierungsvertreters wurde die im Etat enthaltene Sperre der für 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss aufgehoben. Insgesamt seien über die Jahre 2011 bis 2015 verteilt 124 Millionen Euro vorgesehen. Anträge könnten ab 15. November beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Eine Sprecherin der Fraktion Die Linke kritisierte das komplizierte Antragsverfahren und die unterschiedliche Bewertung von Anlagen kommerzieller Betreiber und gemeinnütziger oder kirchlicher Einrichtungen. Nach Angaben der Regierung wird bei Antragstellern die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, eine Nutzungsdauer von acht Jahren unterstellt. Bei allen anderen sind es fünf Jahre. Man gehe davon aus, dass kulturelle und kirchliche Einrichtungen die Anlagen deutlich länger nutzen würden als erwerbswirtschaftlich tätige Betreiber.

Den Hinweis der Linksfraktion auf die Situation in Großbritannien, wo es für die Anlagenbesitzer eine gleich hohe Entschädigung von 60 Prozent des Kaufpreises gebe, wies die Regierung mit dem Hinweis zurück, die deutsche Lösung sei gerechter und differenziere besser.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass die Billigkeitsrichtlinie endlich in Kraft treten könne. Die SPD-Fraktion zeigte sich über die Entschädigungszusagen erfreut. Schließlich habe der Bund mit der Versteigerung der Frequenzen 3,6 Milliarden Euro eingenommen. Im Unterschied zur CDU/CSU-Fraktion zeigte sich die SPD-Fraktion aber mit der unterschiedlichen Einstufung kommerzieller und gemeinnütziger Betreiber der Anlagen einverstanden, da es eine unterschiedliche Nutzungsdauer der Geräte gebe. (Deutscher Bundestag: ra)


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