Manipulation der Libor-Zinssätze


Finanzmarkt-Compliance: Britischer Finanzexperte berichtet von langjährigen Zinssatz-Manipulationen
Generell besteht nach Ansicht des Finanzexperten bei den Regulierungsbehörden das Problem, dass das eingesetzte Personal nicht qualifiziert genug sei

(18.12.12) - Der britische Finanzexperte Douglas J. Keenan hat schon 1991 beobachtet, dass am Referenzzinssatz "Libor" Manipulationen vorgenommen worden seien. in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses berichtete Keenan, die Regulierungsbehörden hätten seinerzeit die Arbeit nicht gemacht, die sie heutzutage erledigen würden. "Es kannte jeder jeden im Bankenwesen in England und in Deutschland", sagte der Finanzexperte.

Der Libor ist ein täglich selbst von Banken festgelegter Referenzzinssatz, der nach Angaben von Bundesbank-Vorstandsmitglied Andreas Dombret eine zentrale Bedeutung im Finanzsystem erlangt hat. Libor-Zinssätze würden als Referenz für eine große Zahl von derivaten Finanzinstrumenten dienen. Zudem würden sich sowohl zahlreiche Kredite als auch Geldanlagen mit variablen Zinssätzen an den Libor-Werten orientieren.

Im Juni 2012 waren erstmals öffentlich Manipulationen am Libor bekanntgeworden. Laut Keenan waren auch 2008 der britischen Aufsicht schon Manipulationen bekannt. Wenn aber damals dagegen vorgegangen worden wäre, hätte dies zu hohen Risiken auf den ohnehin durch die Krise erschütterten Märkten führen können. Generell besteht nach Ansicht des Finanzexperten bei den Regulierungsbehörden das Problem, dass das eingesetzte Personal nicht qualifiziert genug sei. In der Privatwirtschaft würden höhere Gehälter bezahlt, so dass Fachleute abwandern würden. Das mache die Aufsichtsarbeit so schwierig.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hieß es, man habe 2010 von möglichen Manipulationen erfahren und 2011 Informationen über eine mögliche Beteiligung der Deutschen Bank erhalten. Daraufhin seien ohnehin anstehende Prüfungen bei Banken erweitert worden, und man habe 2012 mit gesonderten Prüfungen bei der Deutschen Bank und anderen Instituten begonnen. Bisher sei festgestellt worden, dass bei allen Instituten die Kontrollmechanismen nicht ausreichend seien. Zugleich hieß es von der Behörde aber auch, dass die Ermittlung des Libor-Zinssatzes nicht der Aufsicht der BaFin unterliege.

Als Vertreter der Deutschen Bank bestätigte deren Vorstandsmitglied Stephan Leithner, man habe Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter festgestellt und disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Ein Fehlverhalten von Verantwortlichen im Vorstand gebe es nicht. Leithner kündigte Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens an, zu denen er unter anderem eine Kooperation mit den Behörden zählte. Der Vertreter der früheren Westdeutschen Landesbank (heute Portigon) ging davon aus, dass die Untersuchungen keine Anhaltspunkte für eine Manipulation durch Mitarbeiter der ehemaligen WestLB ergeben würden. Für das Institut habe die Höhe dieser Zinssätze keine Rolle gespielt.

Die BaFin forderte, die Ermittlung von Referenzzinssätzen nicht mehr in privater Hand zu lassen, wie dies von den Banken nach wie vor verlangt werde. "Das ist nicht überlebensfähig", argumentierte der BaFin-Vertreter. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen