Anhörung zur Geldwäscheprävention


Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden
Mit einem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) umgesetzt werden


(19.10.11) - Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (17/6804) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Eingeladen sind insgesamt 27 Sachverständige.

Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den "Nichtfinanzsektor" (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen.

Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, "so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem "Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering. (Deutscher Bundestag: ra)




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