Betriebsprüfungen bei Leiharbeitsfirmen


Leiharbeitnehmer wirksam vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen
Im Jahr 2010 stellte die BA in 1.568 Fällen Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest und verhängte Geldbußen über insgesamt 86.625 Euro

(20.10.11) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2010 insgesamt 2.219 und vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 bisher 2.306 Betriebsprüfungen bei Leiharbeitsfirmen durchgeführt. Im Jahr 2010 stellte die BA in 1.568 Fällen Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest und verhängte Geldbußen über insgesamt 86.625 Euro.

Im ersten Halbjahr 2011 waren es 784 Verstöße und Geldbußen von bisher 33.790 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6960) hervor. In dieser hatte die Fraktion eine zu geringe Prüfquote der BA kritisiert, um Leiharbeitnehmer wirksam vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen.

In ihren Vorbemerkungen erklären die Fragesteller:
"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Aufgabe, die Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu kontrollieren und die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" (Bundestagsdrucksache 17/2510) hat gezeigt, dass im Jahr 2009 die Prüfquote in Bezug auf die Gesamtzahl der Erlaubnisinhaber deutlich unter 10 Prozent lag und dass die bundesweit zur Verfügung stehenden Planstellen zur Durchführung und Überwachung des AÜG bei der BA bis Ende 2011 nur mit 25 zusätzlichen Kräften auf insgesamt 99,5 Kräfte aufgestockt werden sollen. Mittlerweile ist die Anzahl der Leiharbeitskräfte wie auch der Verleihunternehmen gestiegen. Zudem wurde der BA durch die neueste Reform des AÜG die Kontrolle der so genannten Drehtürklausel übertragen.″ (Deutscher Bundestag: ra)


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