Freiheit von Forschung und Lehre
Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen?
Linksfraktion vermutet Einflussnahme von Unternehmen auf Universitäten
(20.07.11) - Die Deutsche Bank habe 2006 einen Kooperationsvertrag mit zwei Berliner Universitäten geschlossen. Das geht aus Medienberichten hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/6544) von der Linksfraktion zitiert werden. In dem Vertrag sei "eine Forschungsinitiative zwischen der Deutschen Bank, der Humboldt Universität und der technischen Universität Berlin über vier Jahre" vereinbart worden.
Problematisch dabei sei, so die Fraktion, dass die Universitäten pro Jahr drei Millionen Euro zur Finanzierung von jeweils einer Stiftungsprofessur erhalten haben. das führe zu "deutlicher Verunsicherung", da die Vereinbarungen "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Eine ähnliche Kooperation, so heißt es weiter, würde auch zwischen der Universität Bremen und dem Raumfahrt- und Rüstungskonzern OHB bestehen. Im Rahmen der Kleinen Anfrage will die Linksfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob diese über diese Verträge informiert gewesen sei und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.