Änderungen im Wettbewerbsrecht
Krankenkassen werden dem Wettbewerbsrecht unterworfen
Kartellbehörden müssen bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen
(05.11.12) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat Änderungen im Wettbewerbsrecht zugestimmt. Damit soll die Situation der freien Tankstellen verbessert werden. Außerdem werden die gesetzlichen Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852) zu. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab.
Er sieht unter anderem eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor. In einem mit ihrer Mehrheit angenommenen Änderungsantrag stellten die Koalitionsfraktionen unter anderem klar, dass die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen müssen. So werde die Zusammenarbeit von Kassen zur Erfüllung des Versorgungsauftrags regelmäßig mit dem Kartellrecht in Einklang stehen, heißt es in der Begründung. "Die Anwendung des Kartellrechts ist ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Krankenkassen sozialgesetzlich zu gemeinsamen Handeln verpflichtet sind", schreiben die Fraktionen in der Begründung des Antrags.
Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9956) zur Verankerung von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht. Die Faktion wollte erreichen, dass der Verbraucherschutz als Zweckbestimmung in das GWB aufgenommen wird. Außerdem sollte die Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht gefördert werden, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken. (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.