Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds


Antrag: Banken sollen stärker reguliert werden
Bankenregulierung: Ausgelaufenes Verbot der so genannten Leerverkäufe erneuen


(06.04.10) - Banken sollen einer erheblich stärkeren Regulierung unterworfen werden. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (17/1151), dass es den Instituten untersagt werden soll, Eigenhandelsgeschäfte auf eigenes Risiko zu tätigen. Außerdem soll ihnen verboten werden, sich an Hedge-Fonds zu beteiligen, diese zu besitzen oder zu finanzieren. Ebenfalls sollen sich die Banken nicht mehr an Private-Equity-Fonds beteiligen, sie besitzen oder finanzieren dürfen.

Zur Begründung schreibt die Linksfraktion, ohne strenge Regulierung der Finanzmärkte würden die notwendigen geldpolitischen Impulse der Zentralbanken versickern und neue Spekulationsblasen drohen. Diese Spekulationsblasen müssten verhindert werden.

"Freiwillige Selbstverpflichtungen der Finanzindustrie zeigen keine Wirkung: deutsche Finanzinstitute wurden mit öffentlichen Mitteln gerettet, verfolgen jedoch wieder im erheblichen Umfang spekulative Geschäftsmodelle", schreiben die Abgeordneten. Die Haftung der Steuerzahler habe die Risikofreude von Banken sogar noch befördert.

Die Bundesregierung soll außerdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anweisen, das im September 2008 verhängte und inzwischen ausgelaufene Verbot der so genannten Leerverkäufe zu erneuen, fordert die Linksfraktion.

In den USA und in Frankreich seien die Spekulationen auf fallende Kurse von Aktien, die sich nicht im Besitz des Anlegers befinden (ungedeckte Leerverkäufe), weiterhin eingeschränkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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