Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Gleichstellung: Ex-Bundesanwalt Bruns wundert sich über Finanzminister Wolfgang Schäuble, weil er bei der Einkommensteuer keine Notwendigkeit für Änderungen sehe
Zahlreiche Anregungen zum Jahressteuergesetz: Steuerliche Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern: Pauschalierte Regelung empfohlen
(06.10.10) - Mit einer Fülle von Anregungen und Kritikpunkten haben die Experten in einer Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Deutschen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (17/2249, 17/2823) Stellung genommen. Dabei sprach Susanne Uhl, die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den Umfang des Steuerpakets an, das etliche Bereiche regelt – von der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften beim Erbrecht bis hin zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Handwerkerrechnungen. Jedes einzelne Thema habe eine eigene Ausschusssitzung verdient, sagte Uhl.
Der ehemalige Bundesanwalt Manfred Bruns empfahl, die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren nicht nur im Erbrecht, sondern auch beim Einkommensteuerrecht vorzunehmen. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Gleichstellung älterer Fälle könne über eine Änderung des Jahressteuergesetzes erreicht werden. Bruns wunderte sich über Finanzminister Wolfgang Schäuble, der bei der Einkommensteuer keine Notwendigkeit für Änderungen sehe. Dabei sei "sonnenklar", dass die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auch bei der Einkommensteuer vorgenommen werden müsse.
Dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr zur Berechnung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbau-Prämie herangezogen werden sollen, kritisierte die Deutsche Steuergewerkschaft. Es könne sein, dass Großkapitalbesitzer in den Genuss staatlicher Förderungen kommen könnten, sagte ihr Vorsitzender Dieter Ondracek. Hintergrund der Regelung ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens sind. Die Abgeltungssteuer bezeichnete Ondracek als verfassungswidrig.
Auch wenn der Gesetzentwurf bisher keine Regelung enthält, ging es in der Anhörung auch schon um die vom Gesetzgeber gestrichene Möglichkeit der steuerlichen Absetzung von häuslichen Arbeitszimmern, die aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils wieder eingeführt werden muss. Der Bund der Steuerzahler empfahl aus Vereinfachungsgründen eine pauschalierte Regelung, die sich an den früheren Höchstbeträgen für Arbeitszimmer orientieren könne.
Die vom Gesetzgeber geplante Vermeidung von Doppelförderungen bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen stieß beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf Kritik. So soll für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nichts mehr abgezogen werden können, wenn zugleich Förderprogramme etwa zur CO2-Reduzierung oder zum altersgerechten Umbauen in Anspruch genommen werden.
Der ZDH machte an einem Beispiel klar, dass das Ziel des Gesetzentwurfs seiner Ansicht nach gar nicht erreicht wird: Wer sein Haus altersgerecht umbaue und dafür Fördermittel erhalte, könne die Kosten für die gleichzeitig vorgenommene Badsanierung nicht mehr steuerlich geltend machen. Bisher sind 20 Prozent der Handwerkerrechnungen (höchstens 1.200 Euro) absetzbar
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