Arbeitslosengeld II & private Krankenversicherung


Verschuldung von privat krankenversicherten ALG II-Empfängern verhindern
Schulden in zunehmender Höhe sammeln sich für die Dauer der Hilfsbedürftigkeit an


(07.10.10) - Der Petitionsausschuss setzt sich ein für die Lösung des Problems anwachsender Verschuldung von privat krankenversicherten Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine entsprechende Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, verbunden mit der Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass "unverzüglich" Abhilfe geschaffen wird.

Gleichzeitig wurde festgelegt, den Fraktionen die Vorlage zur Kenntnis zu geben, da der Ausschuss eine parlamentarische Initiative in dieser Frage für erforderlich hält.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II zwar einen Zuschussbetrag zu den Kosten der Krankenversicherung erhielten, dieser jedoch den Tarif der privaten Krankenversicherung nicht abdecke. Folge davon, so geht aus der Petition hervor, seien Schulden in zunehmender Höhe, die sich für die Dauer der Hilfsbedürftigkeit ansammeln würden.

Auch wenn dieser Personenkreis keine Leistungseinschränkungen zu befürchten hätte, entstehe eine Beitragsdifferenz, die letztlich vom betroffenen Leistungsempfänger getragen werden müsse, obwohl dieser dazu wirtschaftlich nicht in der Lage sei, urteilt der Petitionsausschuss. Die Parlamentarier verweisen zudem darauf, dass nach Ende der Hilfebedürftigkeit die Schulden beglichen werden müssten.

Erfolge dies nicht, könne die Krankenversicherung die Leistungen bis auf eine Notversorgung einstellen. Diese Rechtslage, so die einstimmige Auffassung des Petitionsausschusses sei "unhaltbar". (Deutscher Bundestag: ra)

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