Die Zerschlagung von Energiekonzernen als Ziel
Bündnis 90/Die Grünen fordern Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen
Durch die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke würde Marktmacht der vier Energiekonzerne noch stärker zementiert
(07.10.10) - Marktbeherrschende Unternehmen, beispielsweise große Energiekonzerne, sollen vom Bundeskartellamt zerschlagen werden können. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3062), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. CDU/CSU und FDP hätten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, ein "Entflechtungsinstrument" einzuführen, heißt es dort. Der entsprechende Gesetzentwurf sei jedoch bislang nicht eingebracht worden.
Konkret kritisieren die Grünen die marktbeherrschende Stellung der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW, die "schon jetzt gemeinsam über 80 Prozent der Stromproduktion" beherrschten.
Durch die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke würde "diese Marktmacht der vier Energiekonzerne noch stärker zementiert und das existierende wettbewerbshemmende Oligopol gestärkt", heißt es im Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).