Atomkraft: Verlängerung der Betriebslaufzeiten
Grüne stellen fest: Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken bedarf der Zustimmung des Bundesrates
Rechtsausschuss des Bundestages müsse die Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Betriebslaufzeiten auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen
(07.10.10) - Eine gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Laufzeitung von Atomkraftwerken bedarf nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen der Zustimmung des Bundesrates. Wie die Fraktion in einem Antrag (17/3083) weiter schreibt, stehe dies im Gegensatz zur Meinung der Deutschen Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und FDP.
Der Rechtsausschuss des Bundestages müsse die Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Betriebslaufzeiten auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
Das Parlament solle die Regierung weiter auffordern, ihm alle im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Atomrechts anfertigten Gutachten oder Expertisen "unverzüglich" vorzulegen, fordern die Grünen weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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