Atomkraft: Verlängerung der Betriebslaufzeiten
Grüne stellen fest: Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken bedarf der Zustimmung des Bundesrates
Rechtsausschuss des Bundestages müsse die Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Betriebslaufzeiten auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen
(07.10.10) - Eine gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Laufzeitung von Atomkraftwerken bedarf nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen der Zustimmung des Bundesrates. Wie die Fraktion in einem Antrag (17/3083) weiter schreibt, stehe dies im Gegensatz zur Meinung der Deutschen Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und FDP.
Der Rechtsausschuss des Bundestages müsse die Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Betriebslaufzeiten auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
Das Parlament solle die Regierung weiter auffordern, ihm alle im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Atomrechts anfertigten Gutachten oder Expertisen "unverzüglich" vorzulegen, fordern die Grünen weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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