Existenz sichernder gesetzlicher Mindestlohn


Gesetzentwurf: Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion
Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von drei Monaten soll wieder eingeführt werden


(07.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Einführung eines die Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Dieser Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (17/4877).

Außerdem sollen Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung und zur Befristung wegen Erprobung eines Arbeitsverhältnisses abgeschafft werden. Auch im Bereich Leiharbeit verlangt die Fraktion umfangreiche Änderungen. So soll die Überlassungshöchstdauer von drei Monaten wieder eingeführt werden. Tarifverträge sollen in Zukunft leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn diese über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Zur Begründung ihres Antrages verweist die Linksfraktion auf die Tarifflucht vieler Arbeitgeber. Nur noch 53Prozent aller Beschäftigten würden einem Branchen- beziehungsweise Flächentarifvertrag unterliegen.

"Die Regierungspolitik hat in den vergangenen zehn Jahren mit einer gezielten Regulierung des Arbeitsmarktes die massive Ausweitung des Niedriglohnsektors vorangetrieben und damit das durchschnittliche Lohnniveau nach unten gedrückt", kritisiert die Fraktion. Auch durch die Hartz-Reformen und die Agenda 2010 sei das Lohngefüge unter Druck gesetzt worden. Das Ergebnis seien geringe Lohnzuwächse, die Ausweitung von Billigjobs und Leiharbeit.

"Dieses staatlich begünstigte Lohndumping hemmt die Binnenkonjunktur und entzieht dem Aufschwung die langfristige Grundlage", kritisiert die Fraktion und fordert, "dass die Beschäftigten angemessen am Aufschwung beteiligt werden, den sie selbst erarbeitet haben". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

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