Existenz sichernder gesetzlicher Mindestlohn


Gesetzentwurf: Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion
Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von drei Monaten soll wieder eingeführt werden


(07.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Einführung eines die Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Dieser Mindestlohn müsse bis spätestens Mai 2013 auf 10 Euro pro Stunde angehoben werden, verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (17/4877).

Außerdem sollen Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung und zur Befristung wegen Erprobung eines Arbeitsverhältnisses abgeschafft werden. Auch im Bereich Leiharbeit verlangt die Fraktion umfangreiche Änderungen. So soll die Überlassungshöchstdauer von drei Monaten wieder eingeführt werden. Tarifverträge sollen in Zukunft leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn diese über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Zur Begründung ihres Antrages verweist die Linksfraktion auf die Tarifflucht vieler Arbeitgeber. Nur noch 53Prozent aller Beschäftigten würden einem Branchen- beziehungsweise Flächentarifvertrag unterliegen.

"Die Regierungspolitik hat in den vergangenen zehn Jahren mit einer gezielten Regulierung des Arbeitsmarktes die massive Ausweitung des Niedriglohnsektors vorangetrieben und damit das durchschnittliche Lohnniveau nach unten gedrückt", kritisiert die Fraktion. Auch durch die Hartz-Reformen und die Agenda 2010 sei das Lohngefüge unter Druck gesetzt worden. Das Ergebnis seien geringe Lohnzuwächse, die Ausweitung von Billigjobs und Leiharbeit.

"Dieses staatlich begünstigte Lohndumping hemmt die Binnenkonjunktur und entzieht dem Aufschwung die langfristige Grundlage", kritisiert die Fraktion und fordert, "dass die Beschäftigten angemessen am Aufschwung beteiligt werden, den sie selbst erarbeitet haben". (Deutscher Bundestag: ra)


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