Digitalisierungsrecht und Urheberrecht


Gesetzentwurf: Verwertungsgesellschaften sollen beim Digitalisieren von Büchern die Rechte von Autoren treuhänderisch wahrnehmen
In der Wirtschaft bestehe "große Rechtsunsicherheit" beim Umgang mit vergriffenen und sogenannten verwaisten Werken


(08.12.10) - Die SPD möchte die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzten, die Recht treuhänderisch wahrzunehmen, wenn sich auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Die Verwertungsgesellschaften könnten dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen.

Um das zu ermöglich, haben die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf (17/3991) vorgelegt. Bislang sind die Digitalisierungsrechte ausschließlich dem Urheber des Werkes vorbehalten.

Die SPD erläutert, für Bibliotheken, insbesondere die "Deutsche Digitale Bibliothek" als Teil einer europäischen digitalen Bibliothek "Europeana", für die Vertreter der Rechteinhaber, für Archive und Rundfunkanstalten als auch in der Wirtschaft bestehe "große Rechtsunsicherheit" beim Umgang mit vergriffenen und sogenannten verwaisten Werken.

Um verwaiste Werke, die ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes darstellten, für nichtgewerblichen und kommerzielle Zwecke auch in digitaler Form nutzten zu können, bedürfe es einer entsprechenden gesetzlich Regelung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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