Gesundheitsfördernde Lebensmittel


Antrag: Grüne wollen Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung voranbringen
Health-Claims-Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich belegt sind

(08.12.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass die im Rahmen der Health-Claims-Verordnung erforderliche Festlegung von Nährwertprofilen bis heute nicht von der EU-Kommission durchgeführt worden ist. Die Grünen fordern deshalb in einem Antrag (17/4015) die Deutsche Bundesregierung auf, sich zügig für eine Umsetzung der Nährwertprofile einzusetzen.

Die Health-Claims-Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich belegt sind.

Um zu verhindern, dass Lebensmittel als gesund bezeichnet werden, die aber in der Zusammensetzung mit anderen Lebensmitteln nicht gesund sind, sollte die EU-Kommission bereits bis Januar 2009 verbindliche Nährwertprofile vorgelegt haben. Die Profile, die jedoch bis heute nicht erstellt worden seien, legen fest, bis zu welchen Nährwert ein Lebensmittel gesundheitsförderlich ist. Nach Ansicht der Grünen unterläuft der Verzug den angestrebten Schutz der Verordnung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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