Einkommenspolarisation in Deutschland
Grenzsteuersatz von 75 Prozent: Linksfraktion möchte "Reichensteuer" einführen
Aufkommen aus der Reichensteuer könnte fünf bis elf Milliarden Euro jährlich betragen
(21.05.12) - Bei einem zu versteuernden Einkommen von über einer Million Euro soll ein Grenzsteuersatz von 75 Prozent eingeführt werden. Diese "Reichensteuer" fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9525). Vorbild ist ein Vorschlag des neu gewählten französischen Präsidenten Francois Hollande, der in Frankreich die Einführung einer Einkommensteuer von 75 Prozent auf das Einkommen von über einer Million Euro jährlich gefordert hatte.
"Deutschland hat die Einführung einer solchen Steuer noch nötiger als Frankreich, denn hier war das Ausmaß der ungleicher werdenden Einkommensverteilung in den letzten beiden Jahrzehnten im internationalen Vergleich besonders hoch", begründet die Linksfraktion ihren Vorstoß.
Die von der Großen Koalition von Union und SPD 2005 eingeführte sogenannte Reichensteuer in Höhe eines Aufschlags von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz "hat die fortschreitende Einkommenspolarisation in Deutschland nicht bremsen können, es war bloße Symbolpolitik". schreibt die Fraktion. Sie beziffert das Aufkommen der von ihr vorgeschlagenen 75-Prozent-Reichensteuer auf fünf bis elf Milliarden Euro jährlich. Diese Mehreinnahmen sollten vom Staat so verwendet werden, "dass dies den untersten Einkommensschichten zugutekommt".
Nach Angaben der Linksfraktion besitzen mehr als zwei Drittel der Gesamtbevölkerung entweder kein oder ein nur sehr geringes Nettovermögen. Das oberste Prozent besitze dagegen inzwischen knapp ein Viertel des gesamten Vermögens in Deutschland. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).