AMNOG zu "lax" und "inkonsequent"?


Gesundheitsausschuss billigt Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)
Neuordnung des Arzneimittelmarktes: Jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe


(11.11.10) - Der Gesundheitsausschuss hat in einer Sondersitzung dem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG, 17/2413) mehrheitlich zugestimmt. Die Regierungsfraktionen befürworteten das durch zahlreiche Änderungsanträge modifizierte Arzneimittelsparpaket, die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten es ab.

Der Abschluss der Beratungen im Ausschuss gilt vorbehaltlich der Voten der mit beratenden Ausschüsse, daher stand das AMNOG am Mittwochvormittag noch einmal auf der Tagesordnung der Gesundheitsexperten. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag abschließend behandelt werden.

Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die pharmazeutische Industrie künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandeln.

Die Unionsfraktion sprach von einem "echten Paradigmenwechsel" durch das neue Gesetz. Erstmals gebe es ein "klares Signal", dass die Regierung wirkliche Einsparungen auf dem Arzneimittelmarkt erzielen wolle, unter anderem durch eine Nutzenbewertung von Medikamenten.

Ein wesentlicher Punkt sei, dass auch etwas für die Private Krankenversicherung (PKV) getan werde. Diese soll laut Gesetzentwurf auch von den durch die Bewertung erzielten Rabatten profitieren. "Wir stärken die wettbewerblichen Grundsätze durch das AMNOG", hieß es auf Seiten der Union.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten grundsätzlich den Ansatz der Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten, Kritik gab es jedoch in einzelnen Punkten. Die Arzneimittelhersteller könnten im ersten Jahr der Markteinführung den Preis nach wie vor selbst festlegen, kritisierte die SPD.

Ähnlich argumentierte die Linksfraktion: Den Herstellern werde zu viel Zeit gelassen, ein neues Medikament am Markt zu etablieren. Für die Kassen sei es dann schwierig, die Erstattung später abzulehnen.

Zudem geht den Sozialdemokraten die Kosten-Nutzen-Bewertung nicht weit genug. Die "besondere" – also weitergehende Kosten-Nutzen-Bewertung – gebe es nur dort, wo es zu keiner Einigung zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen komme.

Auch für die Grünen greift die Kosten-Nutzen-Bewertung zu kurz. Der Fehler sei, dass diese nur die Grundlage für Preisverhandlungen sein solle, aber nicht darüber entscheide, welche Medikamente überhaupt erstattet würden. Zudem lehnen die Grünen ab, dass bei den so genannten Orphan Drugs, also Medikamenten, die für die Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt werden, Nutzenbewertungen erst vorgenommen werden sollen, wenn mit diesen ein Umsatz von jährlich 50 Millionen Euro erzielt werde.

SPD- und Linksfraktion bezweifelten, dass die von den Koalitionsfraktionen angestrebten Einsparungen tatsächlich erreicht werden könnten. "Zu lax" und "inkonsequent" sei das AMNOG, hieß es in den Reihen der Linken.

Die FPD-Fraktion erwiderte, es seien viele Punkte aufgenommen worden, die die Opposition angeregt habe. Bei der Kosten-Nutzen-Bewertung könne ein Unternehmen künftig nur noch zwölf Monate "seinen Preis" bekommen, aber für "viele, viele Jahre nicht mehr". Da könne eben nicht mehr jeder "das verlangen, was er will"; das sei doch ein "epochaler Unterschied" zur derzeitigen Situation. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen