Strategie zur Eindämmung der Informationsflut


EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf
In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden

(14.05.13) - Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in deutsches Recht sehen Experten Nachbesserungsbedarf. Das ergab eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am Mittwochmittag, in der neun Experten ihre Positionen darlegten.

In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. "Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen".

Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, dass der Gesetzgeber in mehreren Punkten gefordert sei. Unter anderem forderte Brönneke, dass das Bezahlen mit Daten, also beispielsweise beim kostenlosen Herunterladen einer App, entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werde. Er unterbreitete anschließend direkt eine Formulierung, die seines Erachtens in den Gesetzestext aufgenommen werden müsse.

Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin, schloss sich Brönneke in diesem Punkt an. Darüber hinaus appellierte sie an den Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zu verbessern, d. h. kundenfreundlicher zu gestalten. Mit Blick auf die neuen Informationspflichten erklärte sie, dass sich in diesem Punkt wohl alle Experten einig seien. Denn die neue Richtlinie sieht umfangsreiche Informationspflichten seitens der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern vor. Aber, sagte Gurkmann, ein Teil der Informationen sei nicht relevant und teilweise sogar sinnlos. In diesem Zusammenhang schlug sie unter anderem die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, um eine Strategie zur Eindämmung der Informationsflut zu finden.

Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD), Berlin, beklagte, dass es Anwälte gebe, die gezielt auf Verbraucher zugingen, um diesen von einer Klage gegen Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zu überzeugen. So würden diese Anwälte Mandate generieren. Der so entstehende Schaden sei für die Unternehmen teils existenzgefährdend. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen