Steuerrechtliche Transparenz hergestellt


Neue Investmentkommanditgesellschaft überwiegend positiv beurteilt
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen

(15.05.13) - Die deutsche Investmentfondsbranche hat den Vorschlag der Deutschen Bundesregierung für ein neues Investmentsteuergesetz als "ausgewogene Regelung" begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603) sprach sich der Fondsverband BVI zwar für eine Reihe von Änderungen aus, warnte aber zugleich vor den Änderungsvorschlägen des Bundesrates (17/13006), "die geeignet sind, den Sparern, der Altersvorsorge und dem Finanzplatz Deutschland zu schaden".

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt, und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.

Der Bundesrat fordert die Streichung dieser Investmentkommanditgesellschaft aus dem Entwurf. "Insbesondere die Streichung der steuerlichen Begleitregelungen zum Pension-Pooling würde die aufsichtsrechtliche Förderung dieses Produkts, dass der Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge dienen soll, konterkarieren", warnte der BVI. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche lobte die Investmentkommanditgesellschaft: "Dadurch wird ein nationales im Inland wie Ausland voll transparentes Vehikel für Pension Pooling geschaffen, wodurch der Finanzplatz Deutschland gestärkt wird."

Auch Edgar Wallach (Kanzlei Hengeler Müller) erklärte, die Regelungen würden im Wesentlichen die steuerlichen Anforderungen berücksichtigen, die an ein effizientes Pension Asset Pooling im Inland zu stellen seien: "Sie sind daher uneingeschränkt zu begrüßen." Deutsche international tätige Unternehmen würden ein Pensionsvolumen von rund 350 Milliarden Euro verwalten. Damit es nicht zu Verlagerungen dieser Gelder ins Ausland komme, wo entsprechende Vehikel für Pension Pooling existieren würden, werde die Investmentkommanditgesellschaft gebraucht.

Dagegen warnte die Deutsche Steuergewerkschaft vor der Einführung der Investmentkommanditgesellschaft: "Neben einer weiteren Verkomplizierung dieses bereits heute sehr komplexen und schwierig zu handhabbaren Rechtsgebietes kann die Einführung der neuen Rechtsform zu Steuergestaltungsmöglichkeiten führen, die in ihren Auswirkungen nicht abzuschätzen sind", hieß es in der Stellungnahme der Organisation. Die Gründung der neuen Investmentkommanditgesellschaft müsse nicht auf Pension Asset Pooling beschränkt sein. "Nutzungen zu anderen Zwecken sind möglich", stellte die Steuer-Gewerkschaft fest.

Differenziert äußerte sich Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages: "Der Umstand, dass bereits in anderen EU-Staaten der Investmentkommanditgesellschaft vergleichbare Vehikel wie zum Beispiel Fonds commun de placement (FCP) geschaffen wurden und damit bereits auf dem europäischen Markt als Konkurrenten auftreten, könnte für die Übernahme dieses Instruments auch in das deutsche Investmentsteuerrecht sprechen. Dies schließt indessen aus der Sicht des Finanzgerichtstages nicht aus, den Bedenken des Bundesrates wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltungen hinreichend durch eine ausdrückliche Beschränkung des Vehikels auf das Pension-Asset-Pooling Rechnung zu tragen."

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Sie warnten aber vor zu negativen Auswirkungen für Anleger. So sei geplant, dass es bei Publikumsfonds und bei Spezialfonds bei einem Verstoß gegen Anlagevorschriften nicht mehr wie bisher zu einem Bußgeld, sondern zu einem Verlust der transparenten Besteuerung kommen könne. Dies könne ganz erhebliche negative Folgen für Anleger haben, warnten die Spitzenverbände. Der Luxemburger Investmentverband ALFI warnte vor dem Vorschlag des Bundesrates, den Bestandsschutz für bereits bestehende Investmentvermögen zu befristen. Eine Vielzahl bestehender Luxemburger Fonds habe keine Möglichkeit, die Erfordernisse für eine Qualifikation als Investmentfonds nach künftigem Recht zu erfüllen. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen