Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
Compliance im Außenhandel: Grüne fordern Kontrolle von Rüstungsexporten
Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz
(15.05.12) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen Gesetzentwurf (17/9412), mit dem man Rüstungsexporte kontrollieren kann. Sie schreibt in ihrer Vorlage, die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert. Dies betreffe insbesondere die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr der inneren Repression.
Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sollten vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte werde dem Auswärtigen Amt übertragen, fordern die Grünen.
Die Bundestag werde vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei besonders "sensiblen Exporten" unterrichtet und würde die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Das Recht der Bundesregierung in Kenntnis einer negativen Stellungnahme des Parlaments, "aus wichtigen außen- oder sicherheitspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung" zu treffen, bleibe "unberührt".
Es werde ferner ein fachpolitisches Gremium zur Rüstungsexportpolitik eingerichtet. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte sei abzuschaffen. Sei eine Genehmigung abschließend erteilt, müsse diese stets bekannt gegeben und begründet werden. Die Grünen fordern darüber hinaus, dass keine Hermesbürgschaften für Rüstungs- und Kriegswaffenexporte erteilt werden dürfe. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.