Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
Compliance im Außenhandel: Grüne fordern Kontrolle von Rüstungsexporten
Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz
(15.05.12) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen Gesetzentwurf (17/9412), mit dem man Rüstungsexporte kontrollieren kann. Sie schreibt in ihrer Vorlage, die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert. Dies betreffe insbesondere die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr der inneren Repression.
Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sollten vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte werde dem Auswärtigen Amt übertragen, fordern die Grünen.
Die Bundestag werde vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei besonders "sensiblen Exporten" unterrichtet und würde die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Das Recht der Bundesregierung in Kenntnis einer negativen Stellungnahme des Parlaments, "aus wichtigen außen- oder sicherheitspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung" zu treffen, bleibe "unberührt".
Es werde ferner ein fachpolitisches Gremium zur Rüstungsexportpolitik eingerichtet. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte sei abzuschaffen. Sei eine Genehmigung abschließend erteilt, müsse diese stets bekannt gegeben und begründet werden. Die Grünen fordern darüber hinaus, dass keine Hermesbürgschaften für Rüstungs- und Kriegswaffenexporte erteilt werden dürfe. (Deutscher Bundestag: ra)
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