Gegen strukturelle Schwächen der Währungsunion


Sachverständige über Fiskalpakt und permanenten Euro-Rettungsschirm ESM uneinig
Kritik: Die im Fiskalpakt implizit festgeschriebene langfristige Schuldenstandsquote von rund 30 Prozent habe keine ökonomische Rechtfertigung


(15.05.12) - Über den Europäischen Fiskalpakt und den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM sind die Experten unterschiedlicher Meinung. So geht für viele Sachverständige der ESM noch nicht weit genug. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich. Dabei ging um insgesamt vier Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (17/9046), zum Gesetzentwurf zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (17/9045), zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048) und zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049). Weiter ging es zudem um die Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung.

Für den Leiter des derzeitigen Euro-Rettungsschirmes EFSF, Klaus Regling, ist sowohl der Fiskalpakt als auch der ESM entscheidend für die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion. Es sei wichtig, dass der ESM "pünktlich kommt". Vorgesehen ist bisher der 1. Juli 2012. "Jede Verzögerung würde sicherlich negativ auf die Märkte wirken", sagte er.

Regling betonte, dass der ESM gegenüber dem aktuellen Rettungsschirm EFSF Vorteile habe. Damit werde die Währungsunion besser funktionieren als vor der Krise. Die weltweite Finanz- und Schuldenkrise habe die strukturellen Schwächen der Währungsunion "schonungslos" offengelegt. Die Eurozone habe darauf mit einem Dreiklang aus nationalen Reformen, europäischen Maßnahmen und der Einrichtung eines Krisenbewältigungsmechanismus "entschlossen" reagiert.

Für Professor Peter Bofinger, Universität Würzburg, ist der ESM "besser als nichts". Allerdings hielt er das Volumen für nicht ausreichend, um die Risiken umfassend einzudämmen. Eine deutlich bessere Lösung sei der Schuldentilgungspakt, der von dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgeschlagen wurde, zu dem Bofinger ebenfalls gehört.

Bofinger kritisierte in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die von der Bundesregierung gewählte Therapie zur Bewältigung der Krise nicht nur unzureichend, sondern vielmehr kontraproduktiv gewesen sei. Diese habe zu einer immer größeren Verunsicherung der Märkte und einer immer ungünstigeren wirtschaftlichen Verfassung der Problemländer geführt.

Thomas Mayer, Chef-Volkswirt der Deutschen Bank, betonte, dass der ESM "im Notfall" Zugang zu Krediten der EZB haben müsse. Angesichts der begrenzten Mittel der ESM sei nämlich zu befürchten, dass große Liquiditätskrisen damit nicht bewältigt werden könnten. Im schlimmsten Falle hätte dann auch die ESM keinen Zugang zum Kapitalmarkt mehr, so dass die EZB erneut eingreifen müsse.

Für Karsten Wendorff von der Deutschen Bundesbank gehören beide Instrumente (Fiskalpakt, ESM) zusammen. Der ESM könne dazu beitragen, Gefahren für die Finanzstabilität im Euro-Raum zu begrenzen. Allerdings würde dadurch der grundsätzlich in der EWU geltende Haftungsausschluss geschwächt.

Silke Tober vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung hält den Fiskalpakt und den ESM-Vertrag zur Überwindung der Krise für nicht zielführend. Bisher sei nur Zeit gekauft worden. Sie kritisierte, dass die im Fiskalpakt implizit festgeschriebene langfristige Schuldenstandsquote von rund 30 Prozent keine ökonomische Rechtfertigung habe. Auch sei der ESM nicht in der Lage, Vertrauen wiederherzustellen: Er sei vom Volumen her zu gering und einzelne Regelungen würden das Vertrauen der Märkte untergraben. Künftige Krisen würden beide Vertragswerke nicht verhindern können, da sie zu eng auf die Verschuldung des Staates gerichtet seien, betonte sie.

Für Professor Claudia M. Buch von der Universität Tübingen hat die Krise auch gezeigt, dass solide Staatsfinanzen allein nicht ausreichen würden. Vielmehr müssten zusätzlich die Verschuldungsanreize des privaten Sektors begrenzt werden.

Die Koalitionsfraktionen legten unter anderem einen Änderungsantrag zum ESM-Finanzierungsgesetz vor, in dem die Parlamentsbeteiligung (Plenum, Haushaltsausschuss, Sondergremium) präzisiert wird. Er lehnt sich im Wesentlichen an das Gesetz zum EFSF an. Die Sachverständigen äußerten sich unterschiedlich, inwieweit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM einer wahrscheinlichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten werden.

Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hatten vor der Sitzung erfolglos beantragt, die Anhörung zu verschieben, da notwendige Informationen zum Fiskalpakt noch nicht vorgelegt worden seien.

Nach den weiteren Beratungen im Haushaltsausschuss in der kommenden Sitzungswoche will der Bundestag am 25. Mai abschließend über die Gesetzentwürfe beraten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen