Diskriminierung und sexuelle Identität
Rechtsausschuss: Koalitionsmehrheit gegen Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz
Opposition: Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexueller Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber
(16.02.11) - Im Rechtsausschuss ist der Versuch gescheitert, die sexuelle Identität in das Grundgesetz einzufügen. Die Koalitionsfraktionen lehnten mit ihrer Mehrheit sämtliche parlamentarischen Initiativen der Opposition ab (SPD: 17/472, Linksfraktion: 17/254, Bündnis 90/Die Grünen:17/88).
Die SPD hatte es zuvor es als "dringend" notwendig bezeichnet, dass das Problem gelöst werden müsse. Der Bundestag sei hierbei aufgerufen. Auch die Linksfraktion bezeichnete die dafür vorgesehene Grundgesetzänderung als eine "Symbolwirkung", die dringend notwendig wäre. SPD, Linksfraktion und Grüne hätten angestrebt, dass Artikel 3 ("Gleichheit vor dem Gesetz") nach den Wörtern "wegen seines Geschlechtes" einen entsprechenden Formulierung "wegen seiner sexuellen Identität" enthält.
Zur Begründung hätten die drei Oppositionsfraktionen angeführt, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Ein ausdrückliches Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe Klarheit für den Gesetzgeber.
CDU/CDU und FDP betonten, man sei im Ziel völlig einig. Die Anhörung habe jedoch gezeigt, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei. Man sei deshalb nicht bereit, eine "Symbolpolitik", wie sie von den drei Oppositionsfraktionen aufgeführt werde, mitzumachen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.