Leiharbeitskräfte und Bundesbeschäftigte


2010 waren beim Bund knapp 1.600 Beschäftigte mit Leiharbeitsverhältnis
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken


(16.02.11) - Bei den Bundesministerien sowie Bundesämtern beziehungsweise -behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 1.593 Leiharbeitnehmer beschäftigt gewesen. Davon wurden 44 oder zirka drei Prozent in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vom Bund übernommen, wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/4626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4411) hervorgeht.

Danach sei der Großteil der Leiharbeitnehmer mit 1.381 Personen im nachgeordneten Bereich des Bundesverteidigungsministeriums beschäftigt gewesen.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, hat sich der Umfang der durch Leiharbeitnehmer geleisteten Arbeit hat sich im Vergleich mit dem Jahr 2009 reduziert, "weil die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken ist".

Sie betrug den Angaben zufolge 2010 zwei Monate. Unter Zugrundelegung dieser Beschäftigungsdauer hat der Anteil von Leiharbeitskräften zu den Bundesbeschäftigten laut Regierung im Jahr 2010 durchschnittlich unter 0,1 Prozent betragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen