Drei neue Verfassungsrichter gewählt


Neue Richter am BVerfG: Professor Peter Michael Huber und Monika Hermanns in den Zweiten Senat gewählt - Professor Susanne Baer tritt ihren Dienst im Ersten Senat an
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt

(16.11.10) - Drei neue Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind am 11. November in ihr Amt gewählt worden. Diese Entscheidung traf der Wahlausschuss des Bundestages, wie dessen Vorsitzender Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) mitteilte.

Für den ausscheidenden Verfassungsrichter und Hochschullehrer Professor Siegfried Broß wurde der Thüringer Innenminister Professor Peter Michael Huber in den Zweiten Senat gewählt. Der 51-Jährige studierte in München und Genf. Er lehrte Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Augsburg, Jena, Bayreuth und München.

Gleichfalls in den Zweiten Senat wurde die ebenfalls 51-jährige Monika Hermanns gewählt. Die Richterin am Bundesgerichtshof tritt damit die Nachfolge von Professor Lerke Osterloh an. Die Juristin war sowohl als Richterin am Landgericht Saarbrücken als auch für die Landesregierung des Saarlandes tätig. Im Frühjahr 2004 wurde Hermanns nach Karlsruhe gewählt.

Die Inhaberin der Professur "Öffentliches Recht und Geschlechterstudien" an der Humboldt-Universität Berlin, Professor Susanne Baer (46), steht ebenfalls vor dem Sprung nach Karlsruhe. Baer studierte in Berlin Rechtswissenschaften und ist seit 2003 Direktorin des GenderKompetenzZentrums. Sie tritt ihren Dienst im Ersten Senat an – als Nachfolgerin von Professor Brun-Otto Bryde.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Wahl der vom Bundestag zu wählenden Richter übernimmt der Wahlausschuss, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt wird. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 17. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundestages unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/gremien/wahlausschuss/index.jsp
(Deutscher Bundestag: ra)


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