OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen


OECD-Leitsätze: Linkspartei fordert Möglichkeit für Sanktionen
Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen müsse verpflichtend werden


(17.02.11) - Die Abgeordneten berieten im Plenum über die geplante Überarbeitung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke (17/4669), dass der Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verpflichtend werden müsse mit der Möglichkeit von konkreten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.

Die Deutsche Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass multinationale Unternehmen auch für Verstöße von Subunternehmen und Zulieferern in Haftung genommen werden können.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als wichtiges Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.

SPD: Regierung soll bei Nicht-OECD-Mitgliedern für Leitsätze werben
Der Bundestag soll nach dem Willen der SPD-Fraktion die Regierung auffordern, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, dafür zu werben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen anschließen. Dies fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/4668).

Die Leitsätze seien derzeit das am weitest reichende Instrument zur Stärkung der globalen Unternehmensverantwortung. Sie beinhalten Vorgaben unter anderem zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, zur Korruptionsbekämpfung, zur Steuerehrlichkeit sowie zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Für die 31 Mitgliedstaaten der OECD sowie für weitere elf Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, sind diese verbindlich.

Die SPD-Fraktion tritt unter anderem dafür ein, dass das Kapitel über Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-Leitsätze den Stand der internationalen Diskussion widerspiegelt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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