OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
OECD-Leitsätze: Linkspartei fordert Möglichkeit für Sanktionen
Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen müsse verpflichtend werden
(17.02.11) - Die Abgeordneten berieten im Plenum über die geplante Überarbeitung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke (17/4669), dass der Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verpflichtend werden müsse mit der Möglichkeit von konkreten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.
Die Deutsche Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass multinationale Unternehmen auch für Verstöße von Subunternehmen und Zulieferern in Haftung genommen werden können.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als wichtiges Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.
SPD: Regierung soll bei Nicht-OECD-Mitgliedern für Leitsätze werben
Der Bundestag soll nach dem Willen der SPD-Fraktion die Regierung auffordern, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, dafür zu werben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen anschließen. Dies fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/4668).
Die Leitsätze seien derzeit das am weitest reichende Instrument zur Stärkung der globalen Unternehmensverantwortung. Sie beinhalten Vorgaben unter anderem zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, zur Korruptionsbekämpfung, zur Steuerehrlichkeit sowie zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Für die 31 Mitgliedstaaten der OECD sowie für weitere elf Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, sind diese verbindlich.
Die SPD-Fraktion tritt unter anderem dafür ein, dass das Kapitel über Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-Leitsätze den Stand der internationalen Diskussion widerspiegelt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.