Digitale Medien: Rechtssicherheit schaffen
(17.02.11) - Öffentlichen Einrichtungen soll nach Meinung der Linksfraktion nach einer "angemessenen" standardisierten Suche die digitalen Veröffentlichen verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nicht-kommerzieller Zwecken ermöglicht werden. Sollten Urheber und Rechteinhaber im Nachhinein berechtige Ansprüche anmelden, seien diese zu vergüten, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/4661).
Zur Begründung heißt es, das Vorhaben, das kulturelle Erbe, darunter auch vergriffene und verwaiste Werke, in digitaler Form zu veröffentlichen träfe auf ein breites gesellschaftliches Interesse.
Global, auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland würden Lösungen für das Problem gesucht, Digitalisierungsoffensiven im privativen und öffentlichen Bereich Rechtssicherheit zu verschaffen und die Kosten für Verwaltung und Bürokratie zu begrenzen. Zugleich sollten rechtmäßige Rechteinhaber, insbesondere Urheber, angemessen vergütet werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.