Verdachtskündigung und Unschuldsvermutung


Linksfraktion fordert: Unschuldsvermutung soll auch im Arbeitsrecht gelten
Verdachtskündigung stehe im Widerspruch zur sozialen Schutzfunktion des Kündigungsrechts


(19.06.09) - Arbeitgeber sollen ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern, auf das sie eine Kündigung stützen wollen, auch beweiskräftig nachweisen müssen. Zwischen dem nachgewiesenen Schaden und den wirtschaftlichen Auswirkung auf beiden Seiten müsse ein "angemessenes Verhältnis" bestehen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (16/13383).

Sie argumentiert, mit einer solchen Verdachtskündigung könne ein Unschuldiger seinen Arbeitsplatz verlieren. Durch richterliche Rechtsfortbildung sei mit einer solchen Entlassung eine Kündigungsart geschaffen worden, die eine "einseitige Risikoverlagerung zu Lasten der ohnehin schon benachteiligten Arbeitnehmer" vornehme und ausschließlich Arbeitgeberinteressen schütze. Eines der jüngsten Opfer dieser Rechtssprechung sei die ehemalige Kassiererin einer Berliner Supermarktfiliale.

Die Verdachtskündigung stehe im Widerspruch zur sozialen Schutzfunktion des Kündigungsrechts. Sie stelle einen unangemessenen und unzumutbaren Eingriff in die Rechtsstellung der Arbeitnehmer dar. Durch die geltende Rechtssprechung werde die Schutzwürdigkeit der Arbeitnehmer den Interessen der Arbeitgeber alternativlos untergeordnet.

Der den Arbeitgebern entstandene wirtschaftliche Schaden stehe in einer Vielzahl von Fällen in keinem Verhältnis zu den Folgen, die eine Kündigung für Arbeitnehmer bedeute. Diese Rechtspraxis widerspreche dem Schutzcharakter des Kündigungsschutzgesetzes. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen